Wer auf der Autobahn 30 km/h über einem angezeigten Tempolimit liegt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Ich ordne ein, wann tatsächlich eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, welche Kosten und Punkte drohen und warum die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eine wichtige Ausnahme darstellt.
Die wichtigsten Folgen auf einen Blick
- 150 Euro Bußgeld gelten für Pkw außerhalb geschlossener Ortschaften bei 26 bis 30 km/h zu viel.
- Üblicherweise kommt ein Punkt in Flensburg hinzu.
- Ein Fahrverbot ist beim ersten regulären Verstoß normalerweise nicht vorgesehen.
- Bei einem zweiten Verstoß von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres kann ein Monat Fahrverbot folgen.
- Auf einer Autobahn ohne ausgeschildertes Tempolimit sind 130 km/h nur Richtgeschwindigkeit, kein allgemeines Höchsttempo.
30 km/h zu schnell auf der Autobahn bedeutet nicht immer dasselbe
Die entscheidende Frage lautet nicht allein, wie schnell das Auto gefahren ist. Entscheidend ist, welches Tempolimit an dieser Stelle galt. Eine Baustelle mit erlaubten 80 km/h, eine elektronische Anzeige mit 120 km/h oder ein dauerhaftes Limit von 130 km/h führen jeweils zu einer anderen Ausgangslage als ein Autobahnabschnitt ohne festgesetzte Höchstgeschwindigkeit.
Auf vielen deutschen Autobahnen gibt es für Pkw und Motorräder kein allgemeines Tempolimit. Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist dort lediglich eine Empfehlung. Wer 160 km/h fährt, begeht deshalb nicht automatisch eine Geschwindigkeitsordnungswidrigkeit. Nach einem Unfall kann die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit allerdings bei der Haftungsverteilung eine Rolle spielen.
Anders sieht es aus, sobald ein Verkehrszeichen oder eine elektronische Wechselverkehrszeichenanlage ein verbindliches Limit vorgibt. Dann gilt die Überschreitung auch auf einer freien und gut ausgebauten Autobahn. Genau diesen Unterschied übersehen viele Fahrer, weil sie die Richtgeschwindigkeit mit einem festen Tempolimit verwechseln.
Welche Strafe droht bei einer Überschreitung um 30 km/h
Für einen normalen Pkw außerhalb geschlossener Ortschaften sieht der aktuelle Bußgeldkatalog bei einer vorwerfbaren Überschreitung von 26 bis 30 km/h ein Regelbußgeld von 150 Euro vor. Dazu kommt regelmäßig ein Punkt im Fahreignungsregister. Ein reguläres Fahrverbot ist in dieser Stufe zunächst nicht vorgesehen.
| Situation | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Pkw, außerhalb geschlossener Ortschaften, 26 bis 30 km/h zu schnell | 150 Euro | 1 | Keines im Regelfall |
| Pkw, innerhalb geschlossener Ortschaften, 26 bis 30 km/h zu schnell | 180 Euro | 1 | Keines im Regelfall |
| 31 bis 40 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften | 200 Euro | 1 | 1 Monat im Regelfall |
Wird ein Bußgeldbescheid erlassen, kommen normalerweise noch 28,50 Euro Verfahrenskosten hinzu. Bei 150 Euro Bußgeld ergibt sich damit häufig ein Gesamtbetrag von 178,50 Euro. Die Tabelle gilt für die typische Pkw-Konstellation. Bei Lkw, Bussen, Gefahrguttransporten oder besonderen Umständen können andere Regelsätze gelten.
Wie die 30 km/h rechtlich berechnet werden
Für die Einordnung zählt grundsätzlich die Überschreitung nach dem Toleranzabzug, nicht der ungefilterte Messwert. Bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h werden üblicherweise 3 km/h abgezogen. Oberhalb von 100 km/h sind es in der Regel 3 Prozent des Messwerts. Ein Beispiel macht das greifbar. Wird bei erlaubten 80 km/h ein Messwert von 110 km/h festgestellt, bleiben nach dem üblichen Abzug 107 km/h übrig. Damit liegt die vorwerfbare Überschreitung bei 27 km/h und fällt in die Stufe von 26 bis 30 km/h.
Der eigene Tacho ist dabei kein verlässlicher Beweis für die tatsächliche Geschwindigkeit. Fahrzeugtachometer dürfen nicht weniger anzeigen als die reale Geschwindigkeit und zeigen deshalb oft etwas mehr an. Maßgeblich ist das geeichte Messverfahren der Behörde, ergänzt um den vorgeschriebenen Toleranzabzug.
Aus meiner Erfahrung wird außerdem häufig die Beschilderung zu spät wahrgenommen. Ein Limit kann bereits vor einer Baustelle, einem Autobahnkreuz oder einer Gefahrenstelle gelten. Ob das Schild sichtbar, korrekt aufgestellt und für den konkreten Streckenabschnitt gültig war, kann später trotzdem eine wichtige Prüfungsfrage sein.
Wann trotz 30 km/h ein Fahrverbot möglich wird
Beim ersten gewöhnlichen Verstoß außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es für 26 bis 30 km/h zu viel normalerweise kein Fahrverbot. Anders kann es bei einem Wiederholungsfall kommen. Wer bereits wegen mindestens 26 km/h zu viel rechtskräftig belangt wurde und innerhalb eines Jahres seit der Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell fährt, muss regelmäßig mit einem Monat Fahrverbot rechnen.
Auch eine Gefährdung, ein Unfall oder vorsätzliches Verhalten kann die Sache verschärfen. Die Regelsätze des Bußgeldkatalogs gehen von gewöhnlichen Umständen und fahrlässigem Handeln aus. Bei einer konkreten Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer oder einem Schaden kann die Behörde deshalb über den einfachen Regelsatz hinausgehen.
Für Fahranfänger ist der Verstoß besonders relevant. Eine Überschreitung um mehr als 20 km/h gilt in der Probezeit regelmäßig als A-Verstoß. Die Probezeit kann sich dadurch auf vier Jahre verlängern, außerdem kann die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden. Das ist unabhängig davon, ob zusätzlich ein Fahrverbot ausgesprochen wird.
Was nach dem Blitzer sinnvoll ist
Der Anhörungsbogen und der Bußgeldbescheid sind zwei verschiedene Dinge. Im Anhörungsbogen muss der Betroffene grundsätzlich seine persönlichen Daten korrekt angeben, ist aber nicht verpflichtet, sich zum konkreten Tatvorwurf selbst zu belasten. Unüberlegte Erklärungen wie „Ich musste dringend zur Arbeit“ ändern die Messung meist nicht und können die eigene Position verschlechtern.
Ich würde den Bescheid systematisch prüfen und dabei auf vier Punkte achten:
- Stimmen Datum, Uhrzeit, Ort und Fahrzeug überein?
- Welches Tempolimit war an der Messstelle tatsächlich angeordnet?
- Ist der Toleranzabzug korrekt berücksichtigt?
- Sind Messfoto, Kennzeichen und Fahrer eindeutig zuzuordnen?
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Das lohnt sich nicht automatisch bei jedem Bescheid. Bei unklarer Beschilderung, einer auffälligen Messsituation, einem schlechten Foto oder erheblichen beruflichen Folgen kann eine verkehrsrechtliche Prüfung aber sinnvoll sein.
Die entscheidende Zahl steht nicht immer auf dem Tacho
Bei einem verbindlichen Tempolimit auf der Autobahn sind 30 km/h zu viel kein Bagatelldelikt. Für einen Pkw außerhalb geschlossener Ortschaften bedeuten sie meist 150 Euro, einen Punkt und zunächst kein Fahrverbot. Ob daraus mehr wird, hängt vor allem von der Rechtskraft früherer Verstöße, besonderen Umständen und der korrekten Messung ab.
Mein wichtigster Rat lautet deshalb, zuerst das angeordnete Limit und den Wert nach Toleranzabzug zu prüfen. Auf einem Abschnitt ohne ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit ist die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h etwas anderes als ein verbindliches Tempolimit, bei einem Unfall kann schnelles Fahren aber trotzdem rechtliche und finanzielle Folgen haben.