Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit kann reichen, und schon stellt sich die Frage, ob der Blitzer wirklich eine Überschreitung erfasst hat. Entscheidend ist in Deutschland nicht der rohe Messwert, sondern die Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug. Ich zeige, welche Werte gelten, warum Messverfahren eine Rolle spielen und wie man einen Bußgeldbescheid sinnvoll prüft.
Die entscheidende Zahl steht erst nach dem Toleranzabzug fest
- Bis 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen.
- Über 100 km/h beträgt der Abzug normalerweise 3 Prozent des Messwerts.
- Bei einer Messung durch ein nachfahrendes Polizeifahrzeug können andere Werte gelten.
- Der Toleranzabzug ist kein Freifahrtschein, sondern gleicht Messunsicherheiten aus.
- Gegen einen Bußgeldbescheid läuft grundsätzlich eine Zweiwochenfrist für den Einspruch.
Wie viel Toleranz wird beim Blitzer abgezogen
Bei gewöhnlichen amtlichen Geschwindigkeitsmessungen gilt in Deutschland ein fester Abzug, damit technische Messungenauigkeiten nicht zulasten der betroffenen Person gehen. Bis einschließlich 100 km/h werden üblicherweise 3 km/h vom gemessenen Wert abgezogen. Oberhalb von 100 km/h sind es 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit.
| Gemessene Geschwindigkeit | Üblicher Abzug | Anrechenbarer Wert |
|---|---|---|
| 57 km/h | 3 km/h | 54 km/h |
| 83 km/h | 3 km/h | 80 km/h |
| 100 km/h | 3 km/h | 97 km/h |
| 130 km/h | 3 Prozent, also etwa 3,9 km/h | etwa 126 km/h |
Die Berechnung lautet vereinfacht Messwert minus Toleranzabzug gleich vorwerfbare Geschwindigkeit. Wird man in einer 50er-Zone mit 57 km/h gemessen, bleiben nach dem Abzug 54 km/h übrig. Das entspricht einer vorwerfbaren Überschreitung von 4 km/h und liegt bei einem normalen Pkw regelmäßig im niedrigsten Verwarnungsgeldbereich.
Die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt beschriebenen Verkehrsfehlergrenzen sind keine Belohnung für schnelles Fahren. Sie sorgen dafür, dass ein Messgerät mit einer technisch unvermeidbaren Unsicherheit nicht zu einem falschen Vorwurf führt. Genau deshalb sollte man die 3 km/h nicht als bewusst einplanbaren Spielraum verstehen.
Warum Messverfahren und Geschwindigkeit den Unterschied machen
Die Standardregel betrifft vor allem stationäre und mobile Anlagen, die ein Fahrzeug während der Fahrt messen. Dazu gehören Radar-, Laser- und Lichtschrankenmessungen. Auch bei einer Abschnittskontrolle wird die Durchschnittsgeschwindigkeit technisch ermittelt, wobei die konkrete Zulassung und Messart entscheidend bleiben.
Anders kann es bei einer Nachfahrmessung durch die Polizei aussehen. Wird ein zugelassenes Videonachfahrsystem wie ProViDa eingesetzt, gelten häufig 5 km/h bis 100 km/h beziehungsweise 5 Prozent bei höheren Geschwindigkeiten. Ohne spezielles Messsystem muss die Polizei unter anderem über eine ausreichend lange Strecke messen und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug möglichst konstant halten.
Bei klassischen Nachfahrmessungen können deshalb höhere Sicherheitsabschläge berücksichtigt werden. Ein Abzug von bis zu 20 Prozent ist in bestimmten Konstellationen möglich, aber keinesfalls automatisch. Ich würde mich daher nie auf eine pauschale Internetformel verlassen, wenn im Bescheid ausdrücklich eine Nachfahrmessung genannt wird.
Auch die Position des Fahrzeugs, mehrere Fahrzeuge im Bild oder ein wechselnder Abstand können wichtig sein. Bei modernen zugelassenen Geräten reicht ein ungewöhnliches Foto allein allerdings nicht aus, um die Messung zu Fall zu bringen. Es müssen konkrete Zweifel am Messablauf oder an der Zuordnung erkennbar sein.

So wird aus dem Messwert das Bußgeld
Für die Einstufung zählt immer die vorwerfbare Überschreitung, nicht die Geschwindigkeit auf dem Tacho und auch nicht zwingend die Zahl, die man auf dem Messfoto vermutet. Der Betrag richtet sich außerdem danach, ob die Überschreitung innerorts oder außerorts stattfand und um welche Fahrzeugart es sich handelt.
| Beispiel bei einem normalen Pkw | Rechnung | Folge |
|---|---|---|
| 50er-Zone, 57 km/h gemessen | 57 minus 3 = 54 km/h | 4 km/h zu schnell |
| 100er-Limit, 113 km/h gemessen | 113 minus 3 Prozent, rund 110 km/h | etwa 10 km/h zu schnell |
| 130er-Limit, 150 km/h gemessen | 150 minus 4,5 km/h, rund 145 km/h | etwa 15 km/h zu schnell |
Bei einem normalen Pkw liegen bis 10 km/h Überschreitung derzeit regelmäßig bei 30 Euro innerorts und 20 Euro außerorts. Ab höheren Stufen können Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot hinzukommen. Besonders relevant ist die Grenze von 21 km/h, weil sie bei einem Pkw grundsätzlich einen Punkt auslösen kann.
Die Tabelle dient nur zur Orientierung, denn Sonderregeln gelten etwa für schwere Fahrzeuge, Busse oder Gefahrguttransporte. Außerdem können wiederholte Verstöße, eine Gefährdung oder besondere Tatbestände die Folgen verschärfen. Der Bußgeldkatalog bewertet deshalb nicht nur die Zahl auf dem Tacho, sondern den konkreten rechtlichen Fall.
Was der eigene Tacho mit der Messung zu tun hat
Viele Fahrer vergleichen nach dem Blitz nur die Anzeige im Fahrzeug mit dem späteren Bescheid. Das führt oft in die Irre, denn ein Fahrzeugtacho ist nicht geeicht und darf die tatsächliche Geschwindigkeit grundsätzlich nicht unterschätzen. Er zeigt deshalb häufig etwas mehr an, als das Auto tatsächlich fährt.
Reifen, Luftdruck, Profiltiefe und die Dimension der Räder beeinflussen die Anzeige zusätzlich. Messungen des ADAC an vielen Fahrzeugen ergaben meist Abweichungen im Bereich von 2 bis 6 Prozent. Eine Tachoanzeige von 100 km/h bedeutet also nicht automatisch, dass auch exakt 100 km/h gemessen wurden.
Für die rechtliche Bewertung zählt allein das zugelassene Messgerät. Ein GPS-Wert aus dem Navigationssystem kann zwar eine gute persönliche Orientierung liefern, ersetzt aber ebenfalls keine amtliche Messung. Meine praktische Faustregel lautet deshalb, den Tacho nicht bis an das Limit auszureizen, sondern etwas Reserve einzuplanen, besonders bei Gefälle und wechselnden Tempolimits.
Wann sich eine Prüfung oder ein Einspruch lohnt
Ein niedriger Toleranzabzug ist kein Grund, jeden Bescheid anzufechten. Die meisten zugelassenen Messverfahren gelten als standardisiert und sind nicht schon deshalb fehlerhaft, weil ein Gerät mobil am Straßenrand stand. Sinnvoll wird eine Prüfung, wenn konkrete Auffälligkeiten vorliegen.
- Das Fahrzeug auf dem Beweisfoto ist nicht eindeutig zugeordnet.
- Das Tempolimit galt am Messort möglicherweise noch nicht oder nicht mehr.
- Im Bescheid fehlen Angaben zur Messstelle, zum Gerät oder zur vorwerfbaren Geschwindigkeit.
- Es gab mehrere Fahrzeuge, eine unklare Fahrspur oder eine mögliche Verwechslung.
- Bei einer Nachfahrmessung waren Abstand und Messstrecke möglicherweise ungeeignet.
- Die Eichung oder die vorgeschriebene Bedienung des Geräts erscheint zweifelhaft.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann man grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen. Danach kann über Akteneinsicht geprüft werden, welche Messunterlagen, Eichnachweise und Bedienprotokolle vorhanden sind. Die Behörde muss vorhandene Informationen zur Überprüfung herausgeben, sie ist aber nicht verpflichtet, Daten bereitzustellen, die das Gerät gar nicht gespeichert hat.
Ich würde einen Einspruch nicht allein mit dem Satz begründen, dass der Tacho weniger angezeigt habe. Das ist rechtlich meist schwach. Bei drohendem Punkt, Fahrverbot oder einer ungewöhnlichen Messsituation kann sich dagegen eine anwaltliche Prüfung lohnen, weil ein Sachverständigengutachten schnell teuer wird und die Erfolgsaussichten vorher realistisch eingeschätzt werden sollten.
Die beste Toleranz ist eine kleine Sicherheitsreserve
Für die meisten Autofahrer ist die Rechnung einfach. Bis 100 km/h werden üblicherweise 3 km/h, darüber 3 Prozent abgezogen. Erst danach wird geprüft, wie hoch die Überschreitung und damit das mögliche Bußgeld ist.
Entscheidend bleibt aber das Messverfahren. Bei Nachfahrmessungen gelten andere Regeln, und der eigene Tacho schützt nicht vor einem Verstoß. Wer Tempolimits frühzeitig reduziert, Gefällestrecken einbezieht und nicht auf einen angeblichen Spielraum vertraut, braucht am Ende keine Glücksrechnung mit dem Blitzer.