Ein kurzer Moment mit zu hohem Tempo kann bereits ein Bußgeld auslösen. Wer jedoch mehrfach geblitzt wird, fragt sich schnell, ob es eine feste Obergrenze gibt und wann Punkte, Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Ich ordne die Regeln für Deutschland ein und zeige, worauf es bei mehreren Messungen, wiederholten Verstößen und einem Bußgeldbescheid ankommt.
Mehrfaches Blitzen ist möglich, aber nicht folgenlos
- Keine feste Höchstzahl begrenzt, wie oft jemand geblitzt werden darf.
- Jede eigenständige Geschwindigkeitsüberschreitung kann ein separates Verfahren auslösen.
- Ab 21 km/h zu viel droht mindestens ein Punkt im Fahreignungsregister.
- Zwei Verstöße mit mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres können ein Fahrverbot auslösen.
- Bei acht Punkten gilt man als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Es gibt keine feste Grenze für die Anzahl der Blitzer
Die kurze Antwort auf die Frage, wie oft man geblitzt werden darf, lautet theoretisch unbegrenzt. Das deutsche Verkehrsrecht kennt keine Regel nach dem Muster „beim dritten Mal ist Schluss“. Wer wiederholt zu schnell fährt, kann auch mehrfach am selben Tag oder innerhalb weniger Minuten erfasst werden.
Entscheidend ist nicht die Anzahl der Blitzgeräte, sondern die jeweilige Geschwindigkeitsüberschreitung. Wird an verschiedenen Stellen zu unterschiedlichen Zeitpunkten gemessen, behandelt die Behörde die Fälle meist als eigenständige Verstöße. Dann können sich Bußgelder, Punkte und Fahrverbote entsprechend summieren.
Ein doppelter Lichtblitz bedeutet allerdings nicht automatisch zwei Verfahren. Manche Messgeräte fotografieren zur Dokumentation mehrfach oder erfassen Fahrzeug und Kennzeichen in mehreren Aufnahmen. Ausschlaggebend ist, ob tatsächlich eine oder mehrere Messungen und rechtlich selbstständige Taten vorliegen.
Welche Folgen eine einzelne Messung hat
Für einen normalen Pkw gelten nach Abzug der Messtoleranz unterschiedliche Regelsätze für innerorts und außerorts. Innerhalb geschlossener Ortschaften fällt das Bußgeld häufig höher aus. Die folgende Übersicht zeigt typische Werte nach dem aktuell geltenden Bußgeldkatalog.
| Überschreitung | Innerorts | Außerorts |
|---|---|---|
| 21 bis 25 km/h | 115 Euro, 1 Punkt | 100 Euro, 1 Punkt |
| 26 bis 30 km/h | 180 Euro, 1 Punkt | 150 Euro, 1 Punkt |
| 31 bis 40 km/h | 260 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 200 Euro, 1 Punkt |
| 41 bis 50 km/h | 400 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 320 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
Bei einem formellen Bußgeldbescheid kommen in der Regel 28,50 Euro Gebühren und Auslagen hinzu. Bei geringeren Verstößen bis einschließlich 15 km/h wird häufig ein Verwarnungsgeld angeboten. Wer dieses fristgerecht bezahlt, beendet das Verfahren normalerweise ohne zusätzliche Bescheidgebühren.
Auf Autobahnen gelten gewöhnlich die Regeln für Verstöße außerhalb geschlossener Ortschaften. Eine Tempo-30-Zone wird dagegen wie ein innerörtlicher Bereich behandelt. Die Straßenart allein entscheidet also nicht über die Höhe der Sanktion.
Warum der zweite schwere Verstoß besonders riskant ist
Besonders wichtig ist die sogenannte Wiederholungstäterregel. Wurde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt und folgt innerhalb eines Jahres seit dieser Rechtskraft ein weiterer Verstoß in derselben Größenordnung, kommt regelmäßig ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht.
Der Zeitraum beginnt nicht zwingend am Tag des ersten Blitzes. Maßgeblich ist grundsätzlich die Rechtskraft der ersten Entscheidung. Genau diesen Punkt übersehen viele Betroffene, wenn sie zwei Bußgeldbescheide kurz hintereinander erhalten.
Die Regel bedeutet nicht, dass ein Fahrverbot in jedem Fall automatisch feststeht. Die Behörde oder das Gericht prüft die konkreten Umstände. Bei einem einzelnen Verstoß droht ein Fahrverbot außerdem regelmäßig ab 31 km/h innerorts beziehungsweise ab 41 km/h außerorts.
Die Punkte wirken unabhängig vom Fahrverbot weiter. Bei vier bis fünf Punkten erfolgt eine Ermahnung, bei sechs bis sieben Punkten eine Verwarnung. Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis grundsätzlich entzogen.
Wann mehrere Blitzer als ein Verstoß gelten können
Mehrere Messungen während einer Fahrt werden nicht immer automatisch addiert. Fährt jemand über eine längere Strecke zu schnell und passiert mehrere Messstellen, liegen in der Praxis meist mehrere Taten vor. Das gilt besonders, wenn sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die Verkehrssituation oder der räumliche Abschnitt verändert.
Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn die Messungen sehr eng zeitlich und räumlich verbunden sind und eine durchgehende Geschwindigkeitsüberschreitung unter gleichbleibenden Bedingungen dokumentieren. Juristen sprechen dann von Tateinheit. In diesem Fall wird nicht einfach jedes Bußgeld vollständig nebeneinander verhängt.
Darauf sollte man sich jedoch nicht vorschnell verlassen. Schon ein deutlicher Abstand zwischen den Messstellen, ein neuer Streckenabschnitt oder eine erkennbare Möglichkeit zur Anpassung der Geschwindigkeit kann für mehrere selbstständige Verstöße sprechen. Ob eine einheitliche Tat vorliegt, entscheidet letztlich die konkrete Aktenlage.
Was nach mehreren Blitzerbriefen sinnvoll ist
Erhält man mehrere Schreiben, sollte man zunächst eine einfache Übersicht erstellen. Notieren Sie für jeden Vorwurf Datum, Uhrzeit, Ort, erlaubtes Tempo und vorgeworfene Überschreitung. So lässt sich erkennen, ob die Fälle weit auseinanderliegen oder möglicherweise in einem engen Zusammenhang stehen.
Prüfen Sie außerdem, ob im Schreiben die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug angegeben ist und ob das Foto die Fahrerin oder den Fahrer eindeutig erkennen lässt. Auch Messgerät, Fahrtrichtung und Beschilderung können im Einzelfall eine Rolle spielen.
- Im Anhörungsbogen müssen die persönlichen Daten korrekt sein.
- Zum eigentlichen Tatvorwurf besteht grundsätzlich keine Pflicht, sich selbst zu belasten.
- Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
- Bei drohendem Fahrverbot oder mehreren Punkten ist eine anwaltliche Akteneinsicht oft sinnvoll.
Ich halte es für einen typischen Fehler, jeden Bescheid sofort zu bezahlen, ohne die zeitliche Reihenfolge zu prüfen. Gerade bei zwei Vorwürfen mit mindestens 26 km/h kann der Zeitpunkt der Rechtskraft für die Frage des Fahrverbots entscheidend sein.
In der Probezeit gelten strengere Konsequenzen
Für Fahranfänger ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h mit Pkw oder Motorrad ein schwerwiegender A-Verstoß. Beim ersten entsprechenden Verstoß kann neben Bußgeld und Punkt ein Aufbauseminar angeordnet werden. Außerdem verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre.
Wer nach dem Aufbauseminar erneut schwerwiegend auffällt, muss mit einer schriftlichen Verwarnung rechnen. Bei weiteren Verstößen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Für Pkw mit Anhänger gelten teilweise abweichende Schwellenwerte, weshalb die Fahrzeugkombination im Bescheid genau geprüft werden sollte.
Eine geringere Überschreitung unter 21 km/h führt in der Probezeit normalerweise nicht zu diesen zusätzlichen Maßnahmen. Sie bleibt aber ein Verkehrsverstoß und kann bei wiederholtem Fehlverhalten finanziell spürbar werden.
Nach dem ersten Blitz entscheidet die nächste Fahrt
Ein einzelner Blitzer bedeutet noch nicht, dass der Führerschein in Gefahr ist. Mehrere Verstöße können sich jedoch schnell zu einer ernsten Kombination aus Bußgeld, Punkten und Fahrverbot entwickeln. Besonders aufmerksam sollte man bei zwei Überschreitungen ab 26 km/h innerhalb eines Jahres sein.
Die praktisch beste Reaktion ist deshalb nicht, auf eine bestimmte Anzahl erlaubter Blitzer zu hoffen, sondern nach dem ersten Schreiben konsequent langsamer zu fahren und die Bescheide auf Fristen, Messwerte und die zeitliche Reihenfolge zu prüfen.