Ein kleines Gerät auf dem Armaturenbrett kann vor Staus, Unfällen und mobilen Gefahrenstellen warnen, aber auch vor Geschwindigkeitskontrollen. Genau an diesem Unterschied entscheidet sich, ob der OOONO CO-DRIVER in Deutschland legal eingesetzt wird. Ich zeige, was nach § 23 Abs. 1c StVO erlaubt ist, welche Einstellungen problematisch sind und wie sich das Risiko eines Bußgelds vermeiden lässt.
Die Legalität hängt von der aktivierten Warnfunktion ab
- Besitz und Kauf des Geräts sind grundsätzlich nicht verboten.
- Blitzerwarnungen während der Fahrt sind in Deutschland unzulässig.
- Warnungen vor Stau, Unfall oder Baustellen können genutzt werden, wenn die Blitzerfunktion deaktiviert ist.
- Bei einem Verstoß drohen in der Regel 75 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
- Auch eine aktive Blitzer-App auf dem Handy des Beifahrers kann problematisch sein, wenn der Fahrer davon profitiert.
Ist OOONO in Deutschland legal
Meine klare Einschätzung lautet: Das Gerät als solches ist nicht automatisch illegal. Entscheidend ist, ob es während der Fahrt konkrete Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigt. Genau das untersagt § 23 Abs. 1c der Straßenverkehrs-Ordnung. Dort wird nicht nur das Betreiben, sondern auch das betriebsbereite Mitführen bestimmter technischer Geräte geregelt.
Der CO-DRIVER arbeitet nach Herstellerangaben mit GPS-Daten und Meldungen aus einer Nutzer-Community. Er empfängt also keine Radarsignale und stört keine Messgeräte. Das unterscheidet ihn technisch von einem klassischen Radar- oder Laserdetektor, ändert aber nichts daran, dass eine Warnung vor einem konkreten Blitzer rechtlich verboten sein kann.
Die oft verkürzte Aussage „OOONO ist legal“ führt deshalb in die falsche Richtung. Richtig ist vielmehr, dass ein Multifunktionsgerät legal genutzt werden kann, solange die Funktion zur Anzeige von Geschwindigkeitskontrollen ausgeschaltet bleibt.
Warum GPS-Technik die Rechtslage nicht automatisch löst
Viele Autofahrer denken, ein GPS-Warner falle nicht unter das Verbot, weil er keine Polizeisignale erkennt. Das ist nachvollziehbar, aber rechtlich kommt es nicht allein auf die technische Methode an. Entscheidend ist, welche Information das Gerät ausgibt und welchem Zweck die Funktion dient.
Ein Radarwarner sucht aktiv nach elektromagnetischen Signalen eines Messgeräts. Ein GPS-System vergleicht dagegen die eigene Position mit einer Datenbank oder aktuellen Meldungen. Beide Systeme können den Fahrer jedoch vor einer Geschwindigkeitsmessung warnen. Für die Nutzung während der Fahrt ist dieser praktische Effekt ausschlaggebend.
Anders sieht es bei allgemeinen Verkehrswarnungen aus. Hinweise auf ein Stauende, einen Unfall, eine Baustelle oder eine sonstige Gefahrenstelle dienen der Verkehrssicherheit und sind nicht automatisch Warnungen vor einer Überwachungsmaßnahme. Ich halte diese Trennung für den wichtigsten Punkt bei der Einrichtung des Geräts.
Wer allerdings eine Warnung vor einer Baustelle erhält, weil dort ein mobiler Blitzer gemeldet wurde, bewegt sich wieder in einem rechtlich heiklen Bereich. Die Bezeichnung „Gefahrenstelle“ schützt nicht zuverlässig, wenn für den Fahrer erkennbar eine Geschwindigkeitskontrolle angekündigt wird.

Was während der Fahrt erlaubt ist und was nicht
Die folgende Übersicht fasst die praktische Rechtslage für Deutschland zusammen. Maßgeblich bleibt immer die konkrete Nutzung und die Einstellung des jeweiligen Systems.
| Situation | Bewertung | Praktische Empfehlung |
|---|---|---|
| OOONO kaufen oder besitzen | Grundsätzlich erlaubt | Kein Problem allein durch den Besitz |
| Warnung vor Stau, Unfall oder Baustelle | Grundsätzlich zulässig | Nur verwenden, wenn keine Blitzerwarnung damit verbunden ist |
| Automatische Warnung vor stationären Blitzern | Während der Fahrt verboten | Funktion vor Fahrtbeginn deaktivieren |
| Live-Meldung eines mobilen Blitzers | Während der Fahrt verboten | Blitzerkategorie vollständig abschalten |
| Information über Blitzer vor der Fahrt | Grundsätzlich zulässig | Nur im Stand und vor Fahrtantritt abrufen |
| Blitzer-App auf dem Handy des Beifahrers | Kann ebenfalls verboten sein | Keine Warnung nutzen, die der Fahrer hören oder sehen kann |
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat klargestellt, dass sich ein Fahrer nicht einfach darauf berufen kann, die App habe auf dem Smartphone des Beifahrers gelaufen. Wenn der Fahrer die Warnung bewusst nutzt oder billigt, kann ihm der Verstoß zugerechnet werden. Der Beifahrer ist daher kein sicherer Umweg um das Verbot.
Welche Strafe bei einer verbotenen Warnung droht
Für die verbotswidrige Nutzung eines Radarwarners oder einer Blitzerfunktion sieht der Bußgeldkatalog regelmäßig 75 Euro Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister vor. Ein Fahrverbot ist wegen dieses einzelnen Verstoßes normalerweise nicht die unmittelbare Regelfolge, zusätzliche Verkehrsverstöße können die Situation aber verschärfen.
Die Polizei muss nicht erst nachweisen, dass tatsächlich ein Blitzer auf der Strecke stand. Es kann genügen, dass eine entsprechende Warnfunktion aktiviert und betriebsbereit war. Nach der Einschätzung des ADAC gilt das Verbot für automatische Warnungen in Apps, Navigationsgeräten und vergleichbaren technischen Systemen.
Die tatsächliche Kontrolle ist natürlich eine Frage der Beweislage. Darauf würde ich mich jedoch nicht verlassen. Wer das Gerät sichtbar am Armaturenbrett montiert hat und gleichzeitig eine aktive Blitzerwarnung verwendet, schafft eine unnötige Angriffsfläche.
So richte ich den CO-DRIVER möglichst rechtssicher ein
Wer den Verkehrswarner vor allem wegen Sicherheitsmeldungen einsetzen möchte, sollte die Einstellungen vor jeder Fahrt prüfen. Ich würde dabei nicht nur die Lautstärke der Blitzerwarnung reduzieren, sondern die betreffende Kategorie vollständig deaktivieren.
- Öffne die OOONO-App, bevor du losfährst.
- Deaktiviere Warnungen vor stationären und mobilen Geschwindigkeitskontrollen.
- Prüfe, ob auch Meldungen zu Abschnittskontrollen oder Rotlichtüberwachung ausgeschaltet sind.
- Lass nur allgemeine Gefahrenmeldungen wie Stau, Unfall oder Baustelle aktiv.
- Kontrolliere nach Updates, ob sich die Einstellungen verändert haben.
Wichtig ist die Verbindung zwischen App und Gerät. Ein ausgeschaltetes Display bedeutet nicht automatisch, dass keine akustische oder optische Warnung ausgegeben wird. Wenn sich die Blitzerfunktion nicht eindeutig deaktivieren lässt, ist das vollständige Ausschalten des Geräts die vorsichtigere Lösung.
Auch während einer Pause sollte die Einstellung nicht während des laufenden Verkehrs vorgenommen werden. Für Änderungen am Smartphone gilt zusätzlich das allgemeine Handyverbot. Ein kurzer Blick auf das Display ist nur unter den Voraussetzungen des § 23 Abs. 1a StVO erlaubt, und ein stehendes Fahrzeug muss dafür bei einem Kraftfahrzeug grundsätzlich vollständig ausgeschaltet sein.
Die sinnvollste Nutzung liegt im Sicherheitsmodus
Der CO-DRIVER kann einen echten Nutzen haben, wenn er als Hinweisgeber für Stauenden, Unfälle und andere Gefahrenstellen verwendet wird. Er ersetzt aber weder den Blick auf Verkehrsschilder noch eine angepasste Geschwindigkeit. Gerade bei mobilen Meldungen sind Verzögerungen, falsche Einträge oder bereits entfernte Gefahren möglich.
Für mich ist deshalb die beste Lösung eine klare Trennung. Blitzerwarnungen bleiben in Deutschland während der Fahrt deaktiviert, während allgemeine Verkehrsinformationen aktiv bleiben dürfen. Bei Fahrten ins Ausland sollte man die jeweiligen Vorschriften zusätzlich prüfen, weil die Regeln für GPS-Warner und Radarwarner innerhalb Europas deutlich voneinander abweichen.
Die kurze Formel lautet daher: OOONO besitzen ja, Blitzerwarnungen während der Fahrt nein. Wer diese Grenze beachtet und die Einstellungen vor dem Start kontrolliert, nutzt die Sicherheitsfunktionen des Geräts sinnvoll, ohne aus einem praktischen Helfer ein unnötiges Verkehrsrechtsproblem zu machen.