Person im Kofferraum - welche Strafe droht?

Karsten Oswald .

29. April 2026

Trauriges Kind im Kofferraum, als Strafe allein gelassen mit Teddybär.

Nach einer Feier fehlt plötzlich ein Sitzplatz, und jemand soll kurzerhand im Kofferraum mitfahren. Die Frage nach der Strafe für eine Person im Kofferraum lässt sich zwar schnell beantworten, doch die geringe Regelstrafe sagt wenig über das tatsächliche Unfallrisiko aus. Ich ordne die Rechtslage für Deutschland ein und zeige, welche Folgen bei Erwachsenen, Kindern, Kontrollen und Unfällen drohen.

Im Kofferraum zu sitzen ist verboten und bleibt eine riskante Notlösung

  • 5 Euro beträgt der Regelsatz für den Verstoß gegen die Vorschriften zur Personenbeförderung.
  • Der Kofferraum ist grundsätzlich kein zugelassener Sitzplatz, auch bei kurzen Strecken oder geschlossenem Deckel.
  • Für ein ungesichertes Kind können 60 Euro und ein Punkt anfallen, bei mehreren Kindern 70 Euro und ein Punkt.
  • Bei einem Unfall kommen strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen hinzu.
  • Erlaubt ist die Mitfahrt nur auf einem genehmigten Sitzplatz mit vorgeschriebener Sicherung.

Trauriges Kind im Kofferraum, als Strafe allein gelassen mit Teddybär.

Die kurze Antwort fällt niedriger aus als das Risiko

Für eine erwachsene Person im Kofferraum sieht der aktuelle Bußgeldkatalog im Regelfall ein Verwarnungsgeld von 5 Euro vor. Juristisch handelt es sich nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 StVO.

Das klingt zunächst erstaunlich mild. Ich halte es trotzdem für falsch, die Sache deshalb als Kavaliersdelikt abzutun. Der Regelsatz bezieht sich nur auf den einfachen Verkehrsverstoß unter gewöhnlichen Umständen. Kommen weitere Verstöße, eine konkrete Gefährdung oder ein Unfall hinzu, kann die rechtliche Bewertung deutlich ernster ausfallen.

Situation Regelmäßige Folge Punkte und Fahrverbot
Erwachsene Person im Kofferraum oder sonstigen Laderaum 5 Euro Verwarnungsgeld Keine Punkte, regelmäßig kein Fahrverbot
Ein Kind ohne jede vorgeschriebene Sicherung 60 Euro 1 Punkt
Mehrere Kinder ohne jede vorgeschriebene Sicherung 70 Euro 1 Punkt
Unfall mit Verletzten Je nach Fall Geldstrafe oder Freiheitsstrafe möglich Abhängig vom konkreten Delikt

Die Beträge sind Regelsätze. Die Behörde kann den Einzelfall anders bewerten, wenn etwa vorsätzlich gehandelt wurde, mehrere Personen betroffen sind oder eine besondere Gefährdung vorlag. Ein eigenständiges Fahrverbot folgt aus dem bloßen Verstoß gegen die Mitnahmevorschriften normalerweise nicht.

Warum der Kofferraum rechtlich kein Sitzplatz ist

§ 21 Absatz 1 StVO erlaubt nur so viele Personen, wie zugelassene Sitzplätze mit den vorgeschriebenen Rückhaltesystemen vorhanden sind. Ein Kofferraumboden, eine umgeklappte Rückbank oder eine Decke machen aus dem Laderaum keinen Sitzplatz.

Zusätzlich verbietet § 21 Absatz 2 StVO die Mitnahme von Personen auf Ladeflächen oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen. Entscheidend ist also nicht, ob die Person bequem sitzt, ob der Kofferraum groß genug ist oder ob die Fahrt nur wenige Minuten dauert. Entscheidend ist, ob der Platz vom Hersteller als Sitzplatz vorgesehen und mit einem geeigneten Rückhaltesystem ausgerüstet ist.

Anders sieht es bei einem Fahrzeug mit einer genehmigten dritten Sitzreihe aus. Dort darf eine Person mitfahren, wenn der Sitz in den Fahrzeugpapieren beziehungsweise der Betriebserlaubnis vorgesehen ist und der vorhandene Sicherheitsgurt angelegt wird. Ein nachträglich eingebauter Klappsitz ohne ordnungsgemäße Genehmigung schafft dagegen keine rechtssichere Lösung.

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Ausnahmen sind sehr eng begrenzt

Das Gesetz kennt einzelne Ausnahmen für notwendige Arbeiten in Laderäumen, für Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen sowie für bestimmte Einsätze von Bundeswehr, Polizei und Katastrophenschutz. Diese Regelungen helfen bei einer privaten Fahrt zur Party, zum Flughafen oder nach Hause nicht weiter.

Auch ein offener Kofferraum ändert daran nichts. Die Frage ist nicht, ob die Person sichtbar ist, sondern ob sie an einem dafür zugelassenen und sicheren Platz befördert wird.

Bei Kindern wird aus dem kleinen Verwarnungsgeld schnell mehr

Für Kinder gelten zusätzliche Sicherungsvorschriften. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, dürfen auf gurtpflichtigen Sitzen nur mit einer geeigneten Kinderrückhalteeinrichtung mitfahren. Dazu zählen je nach Alter und Größe Babyschale, Kindersitz oder Sitzerhöhung.

Im Kofferraum lässt sich eine solche Sicherung in einem normalen Pkw nicht vorschriftsmäßig nutzen. Wird ein Kind ohne jede Sicherung befördert, sieht der Bußgeldkatalog regelmäßig 60 Euro und einen Punkt vor. Bei mehreren Kindern sind es 70 Euro und ein Punkt.

Die Alters- und Größenregel muss man sauber lesen. Ein Kind, das bereits 12 Jahre alt oder mindestens 150 Zentimeter groß ist, unterliegt möglicherweise nicht mehr der speziellen Kindersitzpflicht. Es darf deshalb aber nicht automatisch im Kofferraum mitfahren. Das allgemeine Verbot der Personenbeförderung im Laderaum bleibt bestehen.

Für Fahranfänger kann ein Verstoß mit ungesichertem Kind zusätzlich relevant sein. Der Tatbestand wird im Rahmen der Probezeit als B-Verstoß eingeordnet. Ein einzelner B-Verstoß löst normalerweise noch keine Verlängerung der Probezeit aus, zwei B-Verstöße können jedoch ein Aufbauseminar und eine Verlängerung auf vier Jahre nach sich ziehen.

Was bei einer Kontrolle oder einem Unfall passiert

Bei einer Verkehrskontrolle wird die Polizei in erster Linie die Weiterfahrt in dieser Form untersagen. Die Person muss auf einen zugelassenen Sitzplatz wechseln. Gibt es keinen freien Sitzplatz, bleibt nur eine zweite Fahrt mit einem geeigneten Fahrzeug.

Nach meiner Einschätzung unterschätzen viele Fahrer vor allem die Folgen einer Notbremsung. Schon bei niedriger Geschwindigkeit kann eine ungesicherte Person im Kofferraum gegen Rückbank, Heckklappe oder Gepäck geschleudert werden. Lose Gegenstände können dabei zusätzlich zu gefährlichen Geschossen werden.

Kommt es zu Verletzungen, kann neben der Ordnungswidrigkeit eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB geprüft werden. Darauf stehen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Stirbt die mitfahrende Person, kommt eine fahrlässige Tötung nach § 222 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren in Betracht.

Das geschieht nicht automatisch bei jedem kleinen Unfall. Die Staatsanwaltschaft muss unter anderem prüfen, ob die Verletzung auf der Pflichtverletzung beruhte und ob der Fahrer die Gefahr vorhersehen konnte. Eine Zustimmung der mitfahrenden Person schützt den Fahrer nicht zuverlässig vor Verantwortung, denn die gesetzliche Schutzpflicht bleibt bestehen.

Auch zivilrechtlich können Schmerzensgeld, Schadensersatz und Regressfragen eine Rolle spielen. Welche Versicherung in welchem Umfang eintritt, hängt vom Unfallhergang, dem Verschulden und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Eine pauschale Aussage, die Versicherung zahle bei einer illegalen Mitfahrt niemals, wäre deshalb unseriös.

Die sinnvollere Lösung kostet meist weniger als der Fehler

Fehlen Sitzplätze, sollte die Fahrt nicht improvisiert werden. Ein zweites Auto, ein Taxi, ein Mietwagen mit mehr Sitzplätzen oder eine kurze Wartezeit sind die rechtssicheren Alternativen. Besonders bei Kindern würde ich keine Ausnahme vom Sicherheitsstandard akzeptieren.

  • Vor der Fahrt die zugelassene Sitzplatzanzahl prüfen.
  • Nur Plätze mit vorhandenem und passendem Sicherheitsgurt verwenden.
  • Kinder entsprechend ihrer Größe und ihres Alters mit einem geeigneten Kindersitz sichern.
  • Gepäck im Kofferraum sichern und nicht gemeinsam mit einer Person transportieren.
  • Bei einer Kontrolle oder einem Unfall die Person nicht einfach weiter im Laderaum befördern.

Die Antwort auf die Frage nach der Strafe ist damit klar: Für einen Erwachsenen im Kofferraum sind regelmäßig 5 Euro vorgesehen. Der entscheidende Punkt bleibt aber die Sicherheit. Ein zugelassener Sitzplatz ist keine bürokratische Nebensache, sondern der Unterschied zwischen kontrollierter Personenbeförderung und einer unnötigen Gefahr bei jeder Bremsung.

Ein voller Fahrgastraum ist kein Grund für eine riskante Abkürzung

Wer nicht alle Mitfahrer sicher auf den vorgesehenen Plätzen unterbringen kann, sollte die Fahrt unterbrechen und eine andere Lösung organisieren. Die niedrige Regelstrafe darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein Unfall die Sache in wenigen Sekunden von einem kleinen Verkehrsverstoß zu einem strafrechtlich und finanziell gravierenden Fall machen kann.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Für eine erwachsene Person im Kofferraum sieht der Bußgeldkatalog regelmäßig ein Verwarnungsgeld von 5 Euro vor. Es gibt dafür normalerweise keine Punkte und kein Fahrverbot.
Nach § 21 StVO dürfen nur zugelassene Sitzplätze mit vorgeschriebenen Rückhaltesystemen genutzt werden. Ein Kofferraumboden, eine umgeklappte Rückbank oder eine Decke machen den Laderaum nicht zu einem sicheren Sitzplatz.
Für ein Kind ohne vorgeschriebene Sicherung fallen regelmäßig 60 Euro und ein Punkt an, bei mehreren Kindern 70 Euro und ein Punkt. In der Probezeit gilt der Verstoß als B-Verstoß; zwei B-Verstöße können ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit auslösen.
Die Polizei kann die Weiterfahrt im Kofferraum untersagen und einen Wechsel auf einen zugelassenen Sitzplatz verlangen. Bei Verletzten kommen zusätzlich eine fahrlässige Körperverletzung oder bei einem Todesfall eine fahrlässige Tötung sowie zivilrechtliche Forderungen wie Schmerzensgeld und Schadensersatz infrage.
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Autor Karsten Oswald
Karsten Oswald
Mein Name ist Karsten Oswald und seit 9 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den Themen Mobilität, Fahrzeugen, Infrastruktur und Verkehr. Diese lange Zeit hat mir die Möglichkeit gegeben, ein tiefes Verständnis für die komplexen Zusammenhänge zu entwickeln, die unseren Alltag auf Rädern und Schienen prägen. Mich fasziniert besonders, wie wir durch intelligente Konzepte und gut durchdachte Infrastruktur unsere Fortbewegung effizienter, nachhaltiger und sicherer gestalten können. Auf taxipektas-mb.de teile ich mein Wissen und meine Erkenntnisse, indem ich aktuelle Trends beleuchte, technische Entwicklungen erkläre und versuche, auch schwierige Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Dabei lege ich großen Wert auf fundierte Informationen und eine klare Struktur, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind und die Mobilität der Zukunft besser verstehen können.
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