Welche Reifen darf ich fahren? So prüfst du die Zulässigkeit

Uli Hohmann .

27. Mai 2026

Detailaufnahme eines Reifens mit der Beschriftung 255/45 R20 V XL. Hier erfährst du, welche Reifen du fahren darfst.

Beim Reifenwechsel reicht ein Blick auf die Seitenwand nicht aus. Entscheidend ist, ob Größe, Tragfähigkeit, Geschwindigkeitsindex und Felgenkombination zu deinem Fahrzeug passen und in den deutschen Fahrzeugunterlagen freigegeben sind. Ich zeige dir, wie du die zulässige Bereifung sicher prüfst, welche Regeln für Winter- und Ganzjahresreifen gelten und wo typische Fehler bei Sonderrädern oder Mischbereifung entstehen.

Die erlaubte Bereifung ergibt sich aus Fahrzeugpapieren und technischen Mindestanforderungen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und CoC-Dokument zeigen die freigegebenen Reifengrößen.
  • Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex dürfen nicht zu niedrig sein.
  • Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind nur Reifen mit Alpine-Symbol zulässig.
  • Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter.
  • Andere Felgen-Reifen-Kombinationen benötigen eine passende ABE, ein Gutachten oder eine Abnahme.

Welche Reifen darf ich fahren, ohne Ärger bei der HU zu bekommen?

Die kurze Antwort lautet: Du darfst alle Reifen fahren, deren Dimension und Kombination für dein konkretes Fahrzeug freigegeben sind. Die wichtigste Grundlage dafür sind die Zulassungsbescheinigung Teil I, umgangssprachlich Fahrzeugschein, sowie das CoC-Dokument. Zusätzlich müssen Traglast, Geschwindigkeitsindex, Bauart, Zustand und bei Winterwetter das Reifenprofil passen.

Ein Reifen ist also nicht automatisch erlaubt, nur weil er auf die Felge passt. Genau hier passieren die meisten Fehler. Eine Größe wie 205/55 R16 kann mechanisch montierbar sein, trotzdem kann die Kombination aus Felge, Achslast und Fahrzeugtyp rechtlich unzulässig sein.

Meine praktische Faustregel ist einfach. Ich bestelle Reifen erst, nachdem ich die vollständige Kombination aus Reifengröße, Lastindex und Speedindex mit den Fahrzeugunterlagen abgeglichen habe. Der Reifenhändler kann beraten, ersetzt diese Prüfung aber nicht vollständig.

Die Fahrzeugpapiere liefern die belastbare Antwort

Was im Fahrzeugschein steht

In der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I findest du die eingetragene Bereifung in den Feldern 15.1 und 15.2. Sie beziehen sich auf Vorder- und Hinterachse. Bei Fahrzeugen mit gleicher Bereifung genügt häufig ein Eintrag, bei unterschiedlicher Vorder- und Hinterachsbereifung sind beide Größen relevant.

Wichtig ist eine häufige Verwechslung: Im modernen Fahrzeugschein steht meist nur eine Reifengröße, obwohl für das Fahrzeug mehrere Varianten zulässig sein können. Die eingetragene Größe muss außerdem nicht zwingend der Reifen sein, der gerade montiert ist.

Warum das CoC-Dokument so wichtig ist

Weitere serienmäßige Rad-Reifen-Kombinationen stehen oft im CoC-Papier. CoC bedeutet Certificate of Conformity, auf Deutsch EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Bei vielen Fahrzeugen findest du die Angaben unter den Punkten 32 oder 50.

Dokument oder Nachweis Wofür er wichtig ist
Zulassungsbescheinigung Teil I Mindestens eine eingetragene Reifengröße sowie Achs- und Fahrzeugdaten
CoC-Dokument Weitere serienmäßig freigegebene Rad-Reifen-Kombinationen
ABE für Felgen Zulässigkeit einer Zubehörfelge mit möglichen Auflagen
Teilegutachten Grundlage für eine technische Änderungsabnahme

Fehlt das CoC-Dokument, kannst du es häufig beim Hersteller oder einer Markenvertretung anfordern. Bei Zubehörfelgen zählt dagegen vor allem deren eigene ABE oder das zugehörige Gutachten. Die Angaben im CoC allein reichen nicht, wenn eine nicht serienmäßige Felge verwendet wird.

So liest du die Angaben auf der Reifenflanke richtig

Ein typischer Eintrag lautet etwa 205/55 R16 91V. Jede Zahl hat eine konkrete Bedeutung und muss zu den Fahrzeugdaten passen.

Angabe Bedeutung
205 Reifenbreite in Millimetern
55 Querschnitt. Die Flankenhöhe beträgt 55 Prozent der Reifenbreite
R Radialbauweise
16 Passender Felgendurchmesser in Zoll
91 Tragfähigkeitsindex, hier 615 Kilogramm pro Reifen
V Geschwindigkeitsindex, hier bis 240 km/h

Tragfähigkeit darf nicht unterschritten werden

Der Lastindex muss mindestens den Anforderungen des Fahrzeugs entsprechen. Ein höherer Wert ist in der Regel problemlos, ein niedrigerer Wert kann die Betriebserlaubnis und die Sicherheit gefährden. Bei schweren Elektrofahrzeugen oder voll beladenen Vans ist dieser Punkt besonders wichtig, weil die Achslasten schnell höher ausfallen als bei vergleichbaren Verbrennern.

Beim Geschwindigkeitsindex gibt es eine wichtige Ausnahme

Sommerreifen müssen grundsätzlich für die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs geeignet sein. Bei Winter- und Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol darf der Geschwindigkeitsindex niedriger liegen, wenn im Sichtfeld des Fahrers ein Hinweis auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit angebracht ist und diese Geschwindigkeit nicht überschritten wird.

Ein Reifen der Klasse H ist beispielsweise bis 210 km/h zugelassen. Fährt das Auto schneller, kann er als Winterreifen trotzdem zulässig sein, wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind. Für normale Sommerreifen gilt diese Erleichterung nicht.

Winterreifen und Ganzjahresreifen folgen eigenen Regeln

In Deutschland gibt es keine starre Winterreifenpflicht von Oktober bis Ostern. Stattdessen gilt eine situative Winterreifenpflicht. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte müssen alle Räder mit geeigneten Reifen ausgerüstet sein.

Seit dem Ende der Übergangsfrist reicht die M+S-Kennzeichnung allein nicht mehr aus. Im Winter müssen die Reifen das Alpine-Symbol tragen, also ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Das gilt auch für Ganzjahresreifen. Die Bezeichnung „Allwetter“ oder „Ganzjahresreifen“ sagt für sich genommen nichts über die rechtliche Zulässigkeit bei Schnee aus.

Auf trockener Straße darfst du auch im Januar Sommerreifen fahren. Das ändert sich sofort, wenn winterliche Verhältnisse auftreten. Wer dann mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld, einen Punkt in Flensburg und bei einem Unfall mögliche Probleme bei der Haftung.

Profiltiefe und Zustand

Gesetzlich sind bei Pkw-Reifen mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe vorgeschrieben. Das ist allerdings eine Verschleißgrenze und kein sinnvoller Zielwert für die Praxis. Ich würde Winterreifen bei etwa 4 Millimetern kritisch prüfen und bei Sommerreifen deutlich vor der gesetzlichen Grenze über einen Wechsel nachdenken.

Auch Risse, Beulen, ungleichmäßiger Abrieb oder ein beschädigtes Ventil machen einen Reifen problematisch. Das Alter allein führt bei normalen Pkw-Reifen nicht automatisch zum Erlöschen der Zulässigkeit, aber ältere Gummimischungen verlieren häufig spürbar an Haftung.

Sonderräder, Mischbereifung und typische Fehlentscheidungen

Andere Felgen sind nicht automatisch erlaubt

Bei Zubehörfelgen musst du die Kombination aus Felgengröße, Einpresstiefe, Lochkreis und Reifendimension anhand der ABE oder des Gutachtens prüfen. Dort können Auflagen stehen, etwa zu bestimmten Reifengrößen, Radhausabdeckungen, der Verwendung von Schneeketten oder einer erforderlichen Änderungsabnahme.

Eine ABE bedeutet nicht immer, dass du jedes Rad ohne weitere Prüfung montieren darfst. Entscheidend ist der konkrete Inhalt. Wird eine Abnahme verlangt, muss das Fahrzeug bei einer Prüforganisation vorgeführt und die Änderung gegebenenfalls in die Fahrzeugpapiere übernommen werden.

Unterschiedliche Reifen auf Vorder- und Hinterachse

Verschiedene Reifengrößen vorn und hinten sind zulässig, wenn diese Kombination für das Fahrzeug freigegeben ist. Das kommt bei sportlichen Fahrzeugen häufig vor. Unterschiedliche Marken oder Profile auf Vorder- und Hinterachse sind nicht automatisch verboten, können das Fahrverhalten bei Nässe aber verschlechtern.

Auf einer Achse sollten Reifen in gleicher Dimension und Bauart montiert sein. Ein einzelner neuer Reifen neben einem stark abgefahrenen Reifen kann zu deutlich unterschiedlichem Grip führen. Bei Allradfahrzeugen bin ich besonders vorsichtig, weil schon kleine Unterschiede im Abrollumfang die Antriebstechnik belasten können.

Lesen Sie auch: Schadstoffklasse im Fahrzeugschein finden und richtig deuten

Diese Fehler sehe ich besonders häufig

  • Die Reifengröße wird nur nach Zollgröße der Felge ausgewählt.
  • Der Lastindex wird ignoriert, obwohl das Fahrzeug schwer beladen wird.
  • Ein alter M+S-Reifen wird im Winter weiterhin als ausreichend angesehen.
  • Eine Größe aus dem Internet wird übernommen, ohne die ABE der Felge zu lesen.
  • Bei Winterreifen wird der niedrigere Speedindex nicht durch einen Hinweis im Fahrerblickfeld abgesichert.
  • Die Angaben im Fahrzeugschein werden als vollständige Liste aller Möglichkeiten missverstanden.

Wenn Angaben widersprüchlich sind, würde ich nicht auf eine pauschale Aussage aus einem Online-Shop vertrauen. Eine schriftliche Auskunft des Fahrzeugherstellers, eines Reifenfachbetriebs oder einer Prüforganisation ist dann die sauberste Lösung.

Bevor der Wagen auf die Straße kommt, zählt dieser Kurzcheck

Prüfe zuerst die Reifengröße in der Zulassungsbescheinigung Teil I und im CoC-Dokument. Vergleiche danach Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex mit den Fahrzeuganforderungen. Bei Zubehörfelgen gehören ABE oder Gutachten zwingend in die Prüfung.

Zum Schluss kontrollierst du Profil, Beschädigungen, Luftdruck und bei winterlichen Bedingungen das Alpine-Symbol. Wer diese wenigen Punkte konsequent abarbeitet, beantwortet die Frage nach der zulässigen Bereifung nicht nur formal, sondern schafft auch die Voraussetzungen dafür, dass das Auto bei HU, Kontrolle und im täglichen Straßenverkehr sicher unterwegs ist.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

In der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen Angaben in den Feldern 15.1 und 15.2. Weitere serienmäßige Rad-Reifen-Kombinationen findest du häufig im CoC-Dokument, meist unter den Punkten 32 oder 50. Der Fahrzeugschein enthält daher nicht immer die vollständige Liste aller zulässigen Größen.
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte müssen alle Räder mit geeigneten Reifen ausgerüstet sein. Seit dem Ende der Übergangsfrist reicht die M+S-Kennzeichnung allein nicht mehr aus, die Reifen benötigen das Alpine-Symbol. Auf trockener Straße darfst du auch im Januar mit Sommerreifen fahren.
Bei Winter- und Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol ist ein niedrigerer Geschwindigkeitsindex möglich. Im Sichtfeld des Fahrers muss dann ein Hinweis auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit angebracht sein, und diese Geschwindigkeit darf nicht überschritten werden. Für Sommerreifen gilt diese Ausnahme nicht.
Bei Zubehörfelgen musst du Felgengröße, Einpresstiefe, Lochkreis und Reifendimension anhand der ABE oder des Gutachtens prüfen. Dort können Auflagen oder eine Änderungsabnahme vorgeschrieben sein. Unterschiedliche Größen vorn und hinten sind nur bei entsprechender Freigabe zulässig; auf einer Achse sollten Dimension und Bauart gleich sein.
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Autor Uli Hohmann
Uli Hohmann
Mein Name ist Uli Hohmann und seit 14 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den Themen Mobilität, Fahrzeugen, Infrastruktur und Verkehr. Diese lange Zeit hat mir nicht nur ein tiefes Verständnis für die Komplexität moderner Mobilitätskonzepte vermittelt, sondern auch meine Leidenschaft für die Art und Weise geweckt, wie wir uns fortbewegen und wie unsere Städte und Straßen gestaltet sind. Ich schreibe gerne über die neuesten Entwicklungen bei Fahrzeugtechnologien, die Herausforderungen beim Ausbau unserer Infrastruktur und die vielfältigen Aspekte des Verkehrsgeschehens. Dabei ist es mir wichtig, auch komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten, Informationen sorgfältig zu prüfen und Trends klar darzustellen, damit Sie stets über die relevanten Entwicklungen informiert sind. Mein Ziel ist es, Ihnen nützliche und nachvollziehbare Einblicke in die Welt der Mobilität zu geben.
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