Kfz-Papiere neu beantragen - Kosten und Unterlagen

Ottmar Popp .

14. Juni 2026

Fahrzeugbrief: Informationen zu Kfz-Papiere neu beantragen Kosten. Dieses Dokument ist wichtig für die Zulassung.

Ein verlorener Fahrzeugschein ist ärgerlich, ein verschwundener Fahrzeugbrief kann den Verkauf oder die Finanzierung eines Autos sogar wochenlang ausbremsen. Ich zeige, mit welchen Kosten für neue Kfz-Papiere Sie rechnen müssen, welche Unterlagen die Zulassungsstelle verlangt und warum die Rechnung je nach Dokument und Wohnort unterschiedlich ausfallen kann.

Die wichtigsten Kosten hängen vom verlorenen Dokument ab

  • Zulassungsbescheinigung Teil I kostet meist etwa 11,70 bis 22,40 Euro.
  • Eine Versicherung an Eides statt kann zusätzlich bis zu 30,70 Euro kosten.
  • Für die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II fallen häufig 28,10 bis 58,80 Euro an.
  • Bei Verlust des Fahrzeugbriefs wird in der Regel auch der Teil I neu ausgestellt.
  • Bei Diebstahl brauchen Sie normalerweise eine Polizeianzeige, bei Verlust eine Meldung an die Zulassungsbehörde.

Was kostet es, Kfz-Papiere neu zu beantragen?

Die kurze Antwort lautet: Für den Fahrzeugschein beginnen die Gebühren meist bei rund 12 Euro, während der Ersatz des Fahrzeugbriefs deutlich teurer sein kann. Eine bundesweit einheitliche Endsumme gibt es trotzdem nicht, weil die Zulassungsstellen den Verwaltungsaufwand, zusätzliche Erklärungen und teilweise Versandkosten unterschiedlich abrechnen.

Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, kurz GebOSt, nennt für die Ausfertigung oder den Ersatz von Fahrzeugpapieren grundsätzlich 10,20 Euro. Für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I kommt ein Zuschlag hinzu. In der Praxis liegt die tatsächlich verlangte Gebühr deshalb oft etwas höher als der reine Grundbetrag.

Dokument oder Vorgang Typische Kosten Wichtiger Hinweis
Zulassungsbescheinigung Teil I ca. 11,70 bis 22,40 Euro Früher Fahrzeugschein genannt
Versicherung an Eides statt bis zu 30,70 Euro zusätzlich Nicht jede Behörde verlangt sie automatisch
Zulassungsbescheinigung Teil II ca. 28,10 bis 58,80 Euro Früher Fahrzeugbrief genannt
Versand oder Einschreiben je nach Behörde zusätzlich Vor allem beim Ersatz von Teil II möglich

Das Bundesportal weist beim Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II eine Spanne von 28,10 bis 58,80 Euro aus. Wird zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung aufgenommen, kann sich der Gesamtbetrag um bis zu 30,70 Euro erhöhen. Für eine realistische Planung würde ich daher bei einem verlorenen Fahrzeugbrief eher mit 60 bis 90 Euro rechnen.

Der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief

Viele sprechen allgemein von „den Kfz-Papieren“, obwohl zwei Dokumente gemeint sein können. Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die technischen Fahrzeugdaten und muss beim Fahren grundsätzlich mitgeführt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II dokumentiert vor allem die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug und wird häufig bei der Bank oder Leasinggesellschaft verwahrt.

Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I

Ist nur der Fahrzeugschein weg, beantragen Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle ein Ersatzdokument. Die Behörde kann die Daten der letzten Hauptuntersuchung meist elektronisch abrufen. Einen noch gültigen HU-Bericht mitzunehmen, ist trotzdem sinnvoll, weil sich damit unnötige Rückfragen vermeiden lassen.

Die Kosten liegen häufig bei rund 12 bis 22 Euro. Wird eine Versicherung an Eides statt verlangt, kommen bis zu 30,70 Euro hinzu. Ich würde deshalb vorsichtshalber ein Budget von 25 bis 55 Euro einplanen, besonders wenn unklar ist, ob eine persönliche Erklärung aufgenommen werden muss.

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Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II

Der Verlust des Fahrzeugbriefs ist aufwendiger. Die Zulassungsstelle muss prüfen, ob niemand unberechtigt über das Fahrzeug verfügen kann. Dazu wird der Verlust normalerweise dem Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet und das Dokument öffentlich aufgeboten. Erst nach Ablauf dieser sogenannten Aufbietungsfrist kann der neue Teil II ausgestellt werden.

Die Bearbeitung dauert deshalb häufig zwei bis drei Wochen, manchmal auch länger. Da die Nummer des neuen Teils II in den Teil I eingetragen werden muss, erhalten Sie in der Regel gleichzeitig einen neuen Fahrzeugschein. Die Gebühren für beide Dokumente sollten Sie nicht einfach addieren, sondern sich von der zuständigen Stelle als Gesamtbetrag nennen lassen.

Liegt der Fahrzeugbrief bei einer Bank, einem Leasingunternehmen oder einer anderen finanzierenden Stelle, brauchen Sie normalerweise deren Zustimmung oder eine Bestätigung zur weiteren Bearbeitung. Genau hier entstehen in der Praxis die meisten Verzögerungen, nicht bei der eigentlichen Ausstellung.

Welche Unterlagen die Zulassungsstelle sehen will

Für den Ersatz der Papiere sollten Sie möglichst vollständig vorbereitet erscheinen. Welche Nachweise konkret verlangt werden, hängt vom Einzelfall und der örtlichen Behörde ab. Das Bundesportal nennt als typische Grundlage einen amtlichen Lichtbildausweis und eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • noch vorhandene Zulassungsbescheinigung, falls nur ein Teil fehlt
  • Bestätigung der Polizei bei Diebstahl
  • HU-Nachweis, sofern die Daten nicht elektronisch abrufbar sind
  • gegebenenfalls eine Versicherung an Eides statt
  • Vollmacht und Ausweiskopie, wenn eine andere Person den Antrag stellt
  • Bestätigung der Bank oder Leasinggesellschaft, wenn Teil II dort hinterlegt ist
  • gegebenenfalls Kaufvertrag oder andere Nachweise zur Fahrzeugberechtigung

Bei einem Diebstahl sollten Sie zuerst zur Polizei gehen. Bei einem bloßen Verlust genügt normalerweise die Meldung bei der Zulassungsbehörde, wobei diese eine eidesstattliche Erklärung verlangen kann. Eine einfache E-Mail oder ein kurzer Anruf ersetzt diese Erklärung nicht in jedem Fall.

Ich empfehle, vor dem Termin die Internetseite der eigenen Zulassungsstelle zu prüfen oder kurz anzurufen. Die zehn Minuten Vorbereitung sparen oft einen zweiten Termin und damit mehr Zeit und Geld als jede kleine Gebührenoptimierung.

So läuft der Antrag praktisch ab

  1. Verlust oder Diebstahl melden. Bei Diebstahl erfolgt die Anzeige bei der Polizei, bei Verlust bei der Zulassungsstelle.
  2. Unterlagen zusammenstellen. Besonders wichtig sind Ausweis, vorhandener Dokumententeil und gegebenenfalls HU-Nachweis.
  3. Termin bei der zuständigen Behörde buchen. Zuständig ist normalerweise die Zulassungsstelle am Wohnort oder Unternehmenssitz.
  4. Erklärung abgeben. Bei einer eidesstattlichen Versicherung müssen Sie den Verlust wahrheitsgemäß und persönlich erklären, sofern die Behörde dies verlangt.
  5. Gebühren bezahlen. Die Zahlung erfolgt je nach Behörde bar, mit Karte oder teilweise online.
  6. Ersatzdokument abholen oder abwarten. Teil I wird oft direkt ausgestellt. Teil II folgt wegen des Aufbietungsverfahrens später.

Beim verlorenen Fahrzeugschein ist der Vorgang meist schnell erledigt. Beim Fahrzeugbrief sollten Sie dagegen nicht mit einer sofortigen Ausstellung rechnen. Falls Sie das Auto verkaufen möchten, sollte der Antrag deutlich vor dem geplanten Übergabetermin gestellt werden.

Das wiedergefundene Original darf nicht einfach parallel weiterverwendet werden. Sobald ein Ersatzdokument ausgestellt wurde, müssen Sie das alte Papier bei der Zulassungsbehörde abgeben. Sonst können widersprüchliche Dokumente im Umlauf sein.

Was die Kosten zusätzlich erhöhen kann

Die reine Ersatzgebühr ist nicht immer die komplette Rechnung. Zusätzliche Kosten entstehen vor allem durch besondere Prüfungen, Erklärungen oder weitere Zulassungsvorgänge. Ich unterscheide deshalb immer zwischen dem Ersatz eines Dokuments und einer neuen oder geänderten Zulassung.

Zusatzfall Mögliche Folge
Adresse oder Halterdaten haben sich geändert Zusätzliche Änderungsgebühr möglich
Technische Daten stimmen nicht oder sind unklar Prüfung oder Gutachten kann erforderlich werden
Kennzeichen ist ebenfalls verloren Neue Kennzeichenschilder und weitere Gebühren
Fahrzeug soll gleichzeitig umgemeldet werden Ummelde- oder Zulassungsgebühr kommt hinzu
Antrag wird durch einen Dienstleister erledigt Servicepauschale zusätzlich zu den Amtsgebühren

Neue Nummernschilder sind in den genannten Beträgen nicht enthalten. Dafür fallen beim Schilderdienst häufig 20 bis 40 Euro pro Satz an, je nach Material, Anbieter und Kennzeichenart. Auch eine komplette Ummeldung kostet extra und sollte nicht mit dem Ersatz verlorener Papiere verwechselt werden.

Ein weiterer häufiger Irrtum betrifft den Fahrzeugschein als Kopie. Eine Kopie kann bei der Vorbereitung helfen, ersetzt das Original aber nicht. Bei Verlust sollten Sie deshalb nicht wochenlang abwarten, sondern die Ersatzbeschaffung direkt anstoßen.

So vermeiden Sie unnötige Wege und Gebühren

Am günstigsten ist fast immer der direkte Antrag bei der örtlichen Zulassungsstelle. Private Zulassungsdienste können Zeit sparen, verlangen aber zusätzlich zur Amtsgebühr eine Servicepauschale. Für einen einfachen Ersatz des Teils I halte ich diesen Aufpreis meist für unnötig. Beim komplizierten Verlust des Teils II oder bei fehlenden Bankunterlagen kann Unterstützung dagegen sinnvoll sein.

  • Vorab Gebühren erfragen, weil die örtlichen Endbeträge voneinander abweichen.
  • Alle vorhandenen Fahrzeugpapiere mitnehmen, auch alte HU-Berichte oder Bankunterlagen.
  • Bei Diebstahl die Polizeibestätigung aufbewahren, statt nur das Aktenzeichen zu notieren.
  • Den Verkauf erst verbindlich planen, wenn Teil II wieder vorliegt.
  • Bei einer Finanzierung zuerst die Bank kontaktieren, da sie den Originalbrief verwahren kann.

Für eine grobe Kalkulation im Jahr 2026 würde ich bei einem verlorenen Fahrzeugschein 20 bis 55 Euro zurücklegen. Beim Fahrzeugbrief sind 60 bis 90 Euro realistischer, wenn eine eidesstattliche Erklärung erforderlich ist. Die exakte Summe erfahren Sie letztlich nur bei der zuständigen Behörde, weil dort der konkrete Verwaltungsaufwand festgesetzt wird.

Die richtige Rücklage für den Ersatz Ihrer Fahrzeugpapiere

Wer nur den Fahrzeugschein verloren hat, muss normalerweise keine große finanzielle Belastung befürchten. Kritischer sind ein fehlender Fahrzeugbrief, eine laufende Finanzierung oder gleichzeitig verschwundene Kennzeichen. In diesen Fällen zählen nicht nur die Gebühren, sondern vor allem die Bearbeitungszeit und vollständige Nachweisführung.

Mein praktischer Rat lautet deshalb, vor dem Termin mit zwei Beträgen zu rechnen. Für Teil I reichen meist etwa 30 Euro, für Teil II sollten Sie eher 90 Euro bereithalten. So bleiben auch eine eidesstattliche Erklärung, ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand oder der Versand im realistischen Rahmen.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Die Zulassungsbescheinigung Teil I kostet meist etwa 11,70 bis 22,40 Euro. Wird zusätzlich eine Versicherung an Eides statt verlangt, können bis zu 30,70 Euro hinzukommen. Insgesamt ist ein Budget von etwa 25 bis 55 Euro realistisch.
Für die Zulassungsbescheinigung Teil II fallen häufig 28,10 bis 58,80 Euro an. Mit eidesstattlicher Erklärung, neuem Teil I und möglichen Versandkosten sollten Sie eher 60 bis 90 Euro einplanen. Wegen des Aufbietungsverfahrens dauert die Bearbeitung meist zwei bis drei Wochen oder länger.
Üblich sind ein Personalausweis oder Reisepass, vorhandene Dokumententeile und gegebenenfalls ein HU-Nachweis. Bei Diebstahl benötigen Sie normalerweise eine Polizeibestätigung. Je nach Fall können außerdem eine eidesstattliche Erklärung, eine Vollmacht, ein Kaufvertrag oder eine Bestätigung der Bank beziehungsweise Leasinggesellschaft erforderlich sein.
Liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Bank oder Leasinggesellschaft, sollten Sie diese zuerst kontaktieren. Für die weitere Bearbeitung verlangt die Zulassungsstelle normalerweise deren Zustimmung oder eine entsprechende Bestätigung. Wenn ein Verkauf geplant ist, sollten Sie den Ersatz deutlich vor dem Übergabetermin beantragen.
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Autor Ottmar Popp
Ottmar Popp
Mein Name ist Ottmar Popp und seit nunmehr 10 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den Themen Mobilität, Fahrzeuge, Infrastruktur und Verkehr. Diese Faszination für alles, was uns bewegt, treibt mich an, komplexe Zusammenhänge verständlich aufzubereiten. Ich lege Wert darauf, Informationen gründlich zu recherchieren und zu vergleichen, damit Sie bei taxipektas-mb.de stets fundierte und nachvollziehbare Einblicke erhalten. Mein Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, die Entwicklungen in diesem spannenden Sektor zu verstehen und die richtigen Perspektiven für sich zu entwickeln.
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