Wer ein Schild mit rotem Rand und weißer Mitte ignoriert, zahlt mit einem normalen Pkw meist 50 Euro. Entscheidend ist aber, welches Verkehrszeichen tatsächlich aufgestellt war, ob ein Zusatzzeichen Ausnahmen erlaubt und ob durch das verbotene Befahren weitere Personen gefährdet wurden.
Die wichtigsten Beträge und Regeln auf einen Blick
- 50 Euro kostet das unerlaubte Befahren mit einem gewöhnlichen Pkw oder Motorrad.
- 55 Euro werden unter anderem bei bestimmten Fahrzeugen mit Anhänger oder Bussen fällig.
- Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen können 100 Euro anfallen.
- Radfahrer zahlen beim Missachten des Verbots in der Regel 25 Euro.
- Ein Zusatzzeichen wie „Anlieger frei“ kann die Durchfahrt erlauben, eine Abkürzung allein reicht dafür nicht.
- Ein einfacher Verstoß führt normalerweise zu keinem Punkt und keinem Fahrverbot.

Welche Strafe droht bei „Durchfahrt verboten“?
Gemeint ist meistens das Zeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“. Wer es mit einem gewöhnlichen Kraftfahrzeug missachtet, muss nach dem aktuellen Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld von 50 Euro rechnen.
| Verstoß | Regelsatz |
|---|---|
| Unerlaubtes Befahren mit Pkw, Motorrad oder vergleichbarem Kraftfahrzeug | 50 Euro |
| Bestimmte Kraftfahrzeuge mit Anhänger oder Busse | 55 Euro |
| Kraftfahrzeug über 3,5 Tonnen, ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse | 100 Euro |
| Missachtung durch Radfahrer | 25 Euro |
| Parken trotz Verkehrsverbots | 55 Euro |
| Parken mit Behinderung oder länger als drei Stunden | 70 Euro |
Beim normalen Durchfahren kommen keine Punkte in Flensburg und normalerweise auch kein Fahrverbot hinzu. Anders kann es aussehen, wenn zusätzlich eine Gefährdung, ein Unfall, eine Behinderung von Rettungsfahrzeugen oder ein weiterer Verkehrsverstoß festgestellt wird.
Bei einem Verwarnungsgeld bleibt es oft bei dem genannten Betrag. Erlässt die Behörde dagegen einen förmlichen Bußgeldbescheid, kommen in der Regel mindestens 25 Euro Verwaltungsgebühr plus 3,50 Euro Zustellauslagen hinzu. Aus 50 Euro können dann insgesamt 78,50 Euro werden.
Was Zeichen 250 tatsächlich verbietet
Das Zeichen 250 sperrt die Straße grundsätzlich für alle Fahrzeuge. Es geht also nicht nur um den Durchgangsverkehr. Auch wer „nur kurz“ hineinfährt, wenden möchte oder eine gesperrte Strecke abkürzt, verstößt gegen das Verkehrsverbot.
Einige Ausnahmen stehen direkt in der Straßenverkehrs-Ordnung. Handfahrzeuge dürfen das Zeichen passieren. Fahrräder und Motorräder dürfen außerdem geschoben werden. Wer dagegen auf dem Fahrrad sitzt oder das Motorrad fährt, nimmt am Verkehr teil und fällt grundsätzlich unter das Verbot.
Ich würde mich in dieser Situation nicht auf das Navigationsgerät verlassen. Karten-Apps übernehmen temporäre Sperrungen, Baustellen oder lokale Zufahrtsregeln häufig verspätet. Maßgeblich ist die erkennbare Beschilderung vor Ort, nicht die vorgeschlagene Route.
Das Verkehrszeichen muss zum Fahrzeug passen
Nicht jedes rote Verbotsschild bedeutet dasselbe. Das Zeichen 251 verbietet beispielsweise Kraftwagen und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge, während Zeichen 260 sämtliche Kraftfahrzeuge einschließlich Motorrädern erfasst. Die genaue Symbolik entscheidet daher darüber, ob Fahrräder, Motorräder oder bestimmte andere Fahrzeuge weiterfahren dürfen.
Bei einem privat aufgestellten Schild gelten außerdem andere Voraussetzungen als bei einem amtlichen Verkehrszeichen. Ein offizielles Zeichen nach der StVO kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld auslösen. Ein bloßes Hinweisschild eines Grundstückseigentümers führt nicht automatisch zum gleichen Verkehrsverstoß, kann aber trotzdem zivilrechtliche oder andere Konsequenzen haben.
Wann Zusatzzeichen die Durchfahrt erlauben
Unter dem Verbotsschild hängt häufig ein Zusatzzeichen. Es kann das Verkehrsverbot zeitlich, räumlich oder für bestimmte Personengruppen einschränken. Deshalb sollte ich nicht nur das große runde Schild prüfen, sondern immer auch den Text darunter.
„Anlieger frei“
Ein Anlieger ist grundsätzlich jemand, der ein berechtigtes Ziel innerhalb des gesperrten Bereichs hat. Dazu können etwa Anwohner, Besucher, Beschäftigte, Kunden oder Lieferanten gehören, wenn ihr Ziel tatsächlich dort liegt.
Wer lediglich durch das Gebiet fahren möchte, um einen Umweg zu vermeiden, ist dagegen kein Anlieger. Genau diese Unterscheidung wird häufig falsch eingeschätzt. Ein kurzer Halt am Rand oder die Behauptung, man habe „nur jemanden abgesetzt“, sollte deshalb zum tatsächlichen Fahrtziel passen und im Zweifel nachvollziehbar sein.
Weitere typische Freigaben
- „Lieferverkehr frei“ gilt für notwendige Lieferfahrten, nicht automatisch für jede private Fahrt.
- „Bewohner frei“ richtet sich in der Regel an Personen, die dort wohnen oder ihren Wohnsitz nachweisen können.
- „Taxi frei“ erlaubt die Durchfahrt nur im Umfang der angegebenen Freigabe.
- Zeitangaben wie „7-18 Uhr“ begrenzen das Verbot auf diesen Zeitraum.
- Baustellenbeschilderungen können das Verkehrsverbot vorübergehend verschärfen oder eine Umleitung anordnen.
Bei Rettungsdiensten, Polizei und Feuerwehr gelten besondere gesetzliche Befugnisse. Als Privatfahrer darf ich daraus aber keine allgemeine Notfallausnahme ableiten. Zeitdruck, eine verspätete Abholung oder ein voller Akku im Elektroauto machen die Durchfahrt nicht automatisch zulässig.
„Durchfahrt verboten“ und „Einfahrt verboten“ sind nicht dasselbe
Das Zeichen 250 wird im Alltag oft mit dem Zeichen 267 verwechselt. Zeichen 267 zeigt einen weißen waagerechten Balken auf rotem Grund und bedeutet „Verbot der Einfahrt“. Es steht typischerweise am Ende einer Einbahnstraße und soll verhindern, dass Fahrzeuge aus der falschen Richtung hineinfahren.
| Zeichen | Bedeutung | Regelsatz für Kraftfahrzeuge |
|---|---|---|
| 250 | Verbot für Fahrzeuge aller Art | 50 Euro |
| 267 | Verbot der Einfahrt | 50 Euro |
| 267 beim Radfahren | Einfahrt entgegen der vorgeschriebenen Richtung | 20 Euro |
Für die Höhe des Betrags macht die Verwechslung bei einem gewöhnlichen Pkw häufig keinen Unterschied. Für die rechtliche Bewertung, die erlaubten Fahrzeuge und die Frage nach einer möglichen Ausnahme ist sie aber wichtig.
Was tun, wenn der Bescheid schon da ist
Zuerst sollte ich prüfen, ob nur ein Verwarnungsangebot oder bereits ein Bußgeldbescheid vorliegt. Ein Verwarnungsgeld wird normalerweise günstiger, wenn es fristgerecht bezahlt wird. Wer die Zahlung akzeptiert, beendet damit in der Regel das Verfahren.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch muss bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine ausführliche Begründung ist zu Beginn nicht zwingend erforderlich, sie kann aber sinnvoll sein, wenn die Beschilderung unklar war oder eine Ausnahme vorlag.
Lesen Sie auch: Nicht angeschnallt? Diese Kosten und Regeln gelten in Deutschland
Welche Argumente können relevant sein
- Das maßgebliche Schild war verdeckt, verdreht oder wegen einer Baustelle nicht erkennbar.
- Das Zusatzzeichen erlaubte die Fahrt, etwa als Anlieger oder Lieferant.
- Das Fahrzeug wurde nicht gefahren, sondern geschoben.
- Der Vorwurf betrifft das falsche Fahrzeug, den falschen Ort oder den falschen Zeitpunkt.
- Es gibt Fotos, Zeugen oder eine nachvollziehbare Dokumentation der Verkehrssituation.
„Mein Navi hat mich dort entlanggeführt“ ist dagegen selten ein überzeugendes Argument. Auch die Aussage, die Straße sei leer gewesen, ändert nichts am Verkehrsverbot. Ich würde in einem Einspruch deshalb auf konkrete Tatsachen setzen und die Situation mit Fotos oder Belegen erklären.
Wann aus 50 Euro ein größeres Problem wird
Der einfache Verstoß ist meist überschaubar. Kritischer wird es, wenn durch die verbotene Fahrt andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden. Das kann etwa passieren, wenn ein Fahrzeug entgegen einer Einbahnstraßenregelung fährt, Rettungswege blockiert oder wegen der falschen Einfahrt einen Unfall verursacht.
Auch das Abstellen des Fahrzeugs hinter dem Verbotsschild ist nicht kostenlos. Für das Parken trotz Verkehrsverbots sieht der Bußgeldkatalog grundsätzlich 55 Euro vor. Bei einer Behinderung oder einer Standzeit von mehr als drei Stunden steigt der Regelsatz auf 70 Euro.
Meine praktische Faustregel lautet deshalb: Vor dem Schild anhalten, Zusatzzeichen vollständig lesen und bei unklarer Beschilderung einen anderen Weg wählen. Ein Umweg von wenigen Minuten ist fast immer günstiger als ein Bußgeldbescheid, mögliche Abschleppkosten und die Diskussion über eine missverständliche Zufahrt.
Die sichere Entscheidung vor dem roten Verbotsschild
Bei einem normalen Pkw kostet das unerlaubte Befahren von Zeichen 250 meist 50 Euro, ohne Punkt und ohne Fahrverbot. Ob eine Ausnahme greift, hängt vor allem vom Zusatzzeichen und vom tatsächlichen Fahrtziel ab.
Wer einen Bescheid erhält, sollte Frist, Fahrzeugart, Ort, Zeit und Beschilderung sorgfältig prüfen. Gerade bei temporären Sperrungen können ein Foto des Schildes, eine Zeugenaussage oder der Nachweis eines berechtigten Anliegerziels den entscheidenden Unterschied machen.