THG-Quote erklärt - Prämie, Fristen und Verträge im Blick

Ottmar Popp .

10. Juni 2026

Ein E-Auto-Halter erhält ein THG-Zertifikat vom Umweltbundesamt. Mineralölunternehmen kaufen diese Zertifikate, um ihre THG-Quote zu erfüllen.

Wer mit einem Elektroauto unterwegs ist und von einer jährlichen Auszahlung hört, fragt sich schnell, was hinter der THG-Quote steckt und warum Mineralölunternehmen dafür zahlen. Ich erkläre, was eine THG-Quote ist, wer sie beantragen kann, wie der Handel funktioniert und worauf man bei Prämien, Fristen und Verträgen im Jahr 2026 achten sollte.

Die THG-Quote macht eingesparte Verkehrsemissionen handelbar

  • THG steht für Treibhausgasminderung und verpflichtet Mineralölunternehmen zu sinkenden Emissionen.
  • Private Halter erhalten die Prämie in der Regel nur für ein rein batterieelektrisches, zugelassenes Fahrzeug.
  • Für 2026 liegt die gesetzliche Minderungsquote bei 12 Prozent.
  • Die Auszahlung wird nicht vom Staat festgelegt, sondern hängt von Angebot und Nachfrage am Quotenmarkt ab.
  • Für das Quotenjahr 2026 muss die Meldung für privates, nicht öffentliches Laden bis zum 15. November 2026 erfolgen.

E-Autos, E-Motorräder, E-Transporter, E-Busse und Ladepunkte sind für die THG-Quote in Deutschland berechtigt.

Was ist eine THG-Quote und warum gibt es sie?

Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument für den Verkehrssektor. Unternehmen, die Benzin oder Diesel in Verkehr bringen, müssen die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz senken.

Für 2026 beträgt diese Minderungsquote nach derzeitiger Rechtslage 12 Prozent. Bis 2030 soll sie auf 26,5 Prozent steigen. Mineralölunternehmen können ihre Verpflichtung unter anderem mit Biokraftstoffen, grünem Wasserstoff oder anrechenbarem Strom aus Elektrofahrzeugen erfüllen.

Genau hier kommt das Elektroauto ins Spiel. Der Strom, der zum Laden eines elektrischen Fahrzeugs verwendet wird, gilt im gesetzlichen System als emissionsärmere Energie. Die daraus berechnete Einsparung wird in Form von THG-Zertifikaten handelbar. Mineralölunternehmen kaufen diese Zertifikate, wenn sie ihre gesetzliche Quote nicht vollständig mit eigenen Maßnahmen erreichen.

Ich halte die Bezeichnung „CO₂ verkaufen“ allerdings für etwas verkürzt. Der Halter verkauft nicht selbst eingespartes Abgas und erhält auch keine direkte Zahlung vom Umweltbundesamt. Er überträgt vielmehr das Recht, die gesetzlich anerkannte Strommenge seines Fahrzeugs für den Quotenhandel zu nutzen.

Wer kann die THG-Prämie beantragen?

Die übliche private THG-Prämie ist für rein batterieelektrische Fahrzeuge gedacht. Dazu zählen Elektroautos, viele zugelassene Elektromotorräder und bestimmte elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug eine Zulassung benötigt und eine Zulassungsbescheinigung Teil I besitzt.

Fahrzeug oder Situation THG-Prämie für private Halter
Reines Batterie-Elektroauto In der Regel ja
Plug-in-Hybrid Nein
Zugelassenes E-Motorrad Oft ja, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind
Pedelec oder zulassungsfreier E-Scooter In der Regel nein
Fahrzeug im Leasing Meist der eingetragene Halter, nicht automatisch der Eigentümer

Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen, weil sie neben dem Elektromotor auch mit fossilem Kraftstoff betrieben werden können. Dasselbe gilt nicht automatisch für jedes Fahrzeug mit elektrischem Antrieb. Ein Brennstoffzellenfahrzeug erhält nicht einfach die private Batterieauto-Prämie, weil die gesetzliche Anrechnung hier an den genutzten Ladestrom anknüpft.

Bei einem Leasingfahrzeug sollte man in die Zulassungsbescheinigung schauen. Maßgeblich ist normalerweise die Person oder das Unternehmen, auf das das Fahrzeug zugelassen ist. Nach einem Halterwechsel kann die Quote für das laufende Jahr bereits durch den vorherigen Halter beantragt worden sein. Ich würde deshalb beim Kauf eines gebrauchten Elektroautos klären, ob die THG-Quote für das betreffende Jahr schon übertragen wurde.

Wie wird die Höhe der Quote berechnet?

Private Halter müssen normalerweise nicht jede Kilowattstunde nachweisen. Für das nicht öffentliche Laden wird ein gesetzlicher Pauschalwert von 2.000 kWh pro reinem Batterieauto und Jahr angesetzt. Bei bestimmten Nutzfahrzeugen und Bussen gelten höhere Schätzwerte, weil ihr Energieverbrauch deutlich größer ist.

Die Strommenge wird im gesetzlichen Berechnungsmodell derzeit mit dem Faktor 3 berücksichtigt. Zusätzlich fließen der amtliche Emissionswert des deutschen Strommixes und ein Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz ein. Für das Verpflichtungsjahr 2026 wurde der durchschnittliche Emissionswert des Stroms mit 119 Kilogramm CO₂-Äquivalent pro Gigajoule festgelegt.

Diese Werte bestimmen jedoch nicht direkt den Eurobetrag auf dem Konto. Die tatsächliche Prämie hängt davon ab, zu welchem Preis der Anbieter die Zertifikate an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen kann. Für 2026 liegen manche Angebote bei mehr als 300 Euro, andere sind deutlich niedriger oder an Bedingungen geknüpft.

Wer öffentlich zugängliche Ladepunkte betreibt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die tatsächlich abgegebene Strommenge melden. Das ist ein anderes Modell als die pauschale Abrechnung für das private Elektroauto und bringt deutlich mehr Dokumentationsaufwand mit sich.

Wie funktioniert der Antrag Schritt für Schritt?

  1. Anbieter auswählen: Man entscheidet sich für einen THG-Dienstleister und prüft dessen Vergütungsmodell.
  2. Fahrzeug nachweisen: Üblicherweise wird eine Kopie oder ein Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I hochgeladen.
  3. Antrag einreichen: Der Anbieter bündelt die Angaben und übermittelt sie an das Umweltbundesamt.
  4. Bescheinigung abwarten: Die Behörde prüft die Voraussetzungen und bescheinigt die anrechenbare Strommenge.
  5. Zertifikate vermarkten: Der Dienstleister verkauft die Quote an ein verpflichtetes Mineralölunternehmen.
  6. Auszahlung erhalten: Nach erfolgreicher Vermarktung wird die vereinbarte Prämie ausgezahlt.

Das Umweltbundesamt zahlt die Prämie nicht selbst aus. Seine Aufgabe besteht vor allem darin, die anrechenbare Strommenge zu prüfen und zu bescheinigen. Die Auszahlung kommt vom privaten Dienstleister, der dafür meist einen Teil der Vermarktung übernimmt.

Für nicht öffentlich geladenen Strom gilt im Jahr 2026 der 15. November 2026 als wichtige gesetzliche Frist. Anbieter setzen oft eine frühere interne Frist, damit sie die Unterlagen rechtzeitig bündeln können. Wer die Frist verpasst, kann die Quote dieses Jahres normalerweise nicht einfach ins Folgejahr übertragen.

Seit dem 17. April 2026 können für bestimmte direkte Anträge beim Umweltbundesamt Gebühren anfallen. Der veröffentlichte Gebührenrahmen reicht von 94,60 bis 6.500 Euro, wobei der konkrete Betrag vom Verwaltungsaufwand abhängt. Für einzelne private Fahrzeuge ist die Abwicklung über einen seriösen Dienstleister deshalb meist die praktischere Lösung.

Fixe Prämie oder flexible Auszahlung?

Bei der Auswahl eines Anbieters begegnen einem vor allem zwei Modelle. Eine Fixprämie garantiert einen bestimmten Betrag, während eine flexible Auszahlung vom späteren Verkaufspreis der Zertifikate abhängt.

Modell Vorteil Nachteil
Fixprämie Planbare Auszahlung Kann bei steigenden Marktpreisen niedriger ausfallen
Flexible Prämie Chance auf eine höhere Auszahlung Keine sichere Summe und oft längere Wartezeit
Mehrjahresvertrag Wenig jährlicher Aufwand Kündigungsfristen und spätere Preisänderungen beachten

Ich würde nicht allein auf den höchsten Werbebetrag schauen. Entscheidend sind eine echte Auszahlungsgarantie, der Zeitpunkt der Zahlung, mögliche Gebühren und die Frage, ob der Anbieter die Quote nur bei erfolgreicher Vermarktung vergütet.

Auch automatische Vertragsverlängerungen können unangenehm werden. Manche Verträge laufen zwei oder drei Jahre, obwohl nur das erste Jahr mit einem festen Betrag beworben wird. Wer jährlich vergleichen möchte, fährt mit einem Einjahresvertrag meist flexibler, muss sich dann aber jedes Jahr erneut kümmern.

Welche Fehler kosten Halter die Auszahlung?

Der häufigste Fehler ist die Beantragung für ein Fahrzeug, das die Voraussetzungen nicht erfüllt. Ein Hybridantrieb reicht nicht aus. Ebenso genügt es nicht, dass das Fahrzeug gelegentlich elektrisch fährt oder an einer Wallbox geladen werden kann.

Problematisch sind außerdem unleserliche Fahrzeugpapiere, ein falscher Haltername oder eine bereits für dasselbe Quotenjahr abgegebene Meldung. Die Quote kann pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr grundsätzlich nur einmal angerechnet werden.

Bei der Auszahlung sollten private Halter zwischen persönlichem und betrieblichem Fahrzeug unterscheiden. Für ein privat gehaltenes Elektroauto ist die Auszahlung in der Regel steuerfrei. Bei einem Fahrzeug im Betriebsvermögen oder einer gewerblichen Nutzung gelten die allgemeinen steuerlichen Regeln. Hier sollte die Behandlung mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

Eine weitere falsche Erwartung betrifft den Klimanutzen. Die THG-Prämie ist kein persönlicher CO₂-Freibrief und auch keine genaue Abrechnung des eigenen Kilometerstands. Das System arbeitet bei privaten Fahrzeugen mit einem gesetzlich festgelegten Durchschnittswert. Wer 5.000 oder 30.000 Kilometer fährt, erhält deshalb nicht automatisch unterschiedlich viel.

Was von der THG-Quote im Alltag wirklich bleibt

Die THG-Quote ist im Kern ein jährlicher Marktbonus für reine Elektrofahrzeuge. Sie senkt nicht die Stromkosten an der Wallbox und ersetzt keine Kauf- oder Umweltförderung. Ihr praktischer Wert liegt darin, dass Halter einen Teil der gesetzlichen Anerkennung emissionsärmerer Mobilität an den Quotenmarkt übertragen können.

Meine Faustregel lautet deshalb: Voraussetzungen prüfen, mehrere Angebote vergleichen, die AGB lesen und eine feste Auszahlung nur dann wählen, wenn die Garantie tatsächlich eindeutig formuliert ist. Wer diese Punkte beachtet, kann die Prämie unkompliziert nutzen, ohne den Quotenhandel mit einer staatlichen Direktförderung zu verwechseln.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Die Prämie gilt in der Regel für rein batterieelektrische, zugelassene Fahrzeuge mit Zulassungsbescheinigung Teil I. Dazu zählen Elektroautos, viele E-Motorräder und bestimmte elektrische Nutzfahrzeuge. Plug-in-Hybride, Pedelecs und zulassungsfreie E-Scooter sind normalerweise ausgeschlossen.
Für ein reines Batterieauto werden beim nicht öffentlichen Laden pauschal 2.000 kWh pro Jahr angesetzt. Die Strommenge wird im Berechnungsmodell mit dem Faktor 3 berücksichtigt. Die tatsächliche Auszahlung hängt jedoch vom Verkaufspreis der Zertifikate am Quotenmarkt und vom Vergütungsmodell des Anbieters ab.
Für privat und nicht öffentlich geladenen Strom muss die Meldung bis zum 15. November 2026 erfolgen. Viele Anbieter setzen eine frühere interne Frist, um die Unterlagen rechtzeitig einzureichen. Wird die gesetzliche Frist verpasst, lässt sich die Quote dieses Jahres normalerweise nicht einfach ins Folgejahr übertragen.
Eine Fixprämie bietet eine planbare Auszahlung, kann bei steigenden Marktpreisen aber niedriger ausfallen. Eine flexible Prämie bietet die Chance auf mehr Geld, garantiert jedoch keine bestimmte Summe und kann länger dauern. Vor der Entscheidung sollten Sie Auszahlungsgarantie, Gebühren, Zahlungszeitpunkt und automatische Vertragsverlängerungen prüfen.
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Autor Ottmar Popp
Ottmar Popp
Mein Name ist Ottmar Popp und seit nunmehr 10 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den Themen Mobilität, Fahrzeuge, Infrastruktur und Verkehr. Diese Faszination für alles, was uns bewegt, treibt mich an, komplexe Zusammenhänge verständlich aufzubereiten. Ich lege Wert darauf, Informationen gründlich zu recherchieren und zu vergleichen, damit Sie bei taxipektas-mb.de stets fundierte und nachvollziehbare Einblicke erhalten. Mein Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, die Entwicklungen in diesem spannenden Sektor zu verstehen und die richtigen Perspektiven für sich zu entwickeln.
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