Beim THG-Quotenhandel geht es nicht um eine individuelle Messung jeder geladenen Kilowattstunde, sondern meist um einen gesetzlich festgelegten Schätzwert. Ich zeige, wie sich die anrechenbare CO₂-Menge für ein Elektrofahrzeug im Jahr 2026 berechnet, welche Fahrzeuge teilnehmen dürfen, wie daraus die Auszahlung entsteht und wo typische Rechenfehler liegen.
Die wichtigsten Zahlen für die THG-Quote 2026 auf einen Blick
- 2.000 kWh gelten für einen reinen Elektro-Pkw der Klasse M1 als jährlicher Schätzwert.
- Der Strom wird 2026 mit dem Faktor 3 angerechnet.
- Für den deutschen Strommix gilt ein Emissionswert von 119 kg CO₂-Äquivalent pro GJ.
- Die rechnerische Einsparung eines M1-Pkw beträgt rund 0,759 Tonnen CO₂-Äquivalent.
- Die Auszahlung hängt vom Marktpreis und der Provision des Anbieters ab.

Was die THG-Quote mit deinem Ladestrom zu tun hat
Die Treibhausgasminderungsquote verpflichtet Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, ihre Emissionen zu senken. Dafür können sie unter anderem zertifizierte Strommengen aus Elektrofahrzeugen erwerben. Für private Halter entsteht daraus die Möglichkeit, die Klimawirkung des eigenen Elektrofahrzeugs über einen Dienstleister zu vermarkten.
Das Geld kommt dabei nicht vom Umweltbundesamt. Das Umweltbundesamt prüft die Voraussetzungen und bescheinigt Strommengen sowie CO₂-Äquivalente. Anbieter bündeln viele einzelne Fahrzeuge, verkaufen die zertifizierte Menge an quotenpflichtige Unternehmen und zahlen anschließend eine Prämie aus. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus der 38. BImSchV und den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.Die Suchintention hinter dem Thema ist deshalb vor allem informativ und praktisch. Die meisten Leser möchten nicht nur wissen, was die THG-Quote bedeutet, sondern vor allem den eigenen Betrag einschätzen und erkennen, ob ein Anbieter fair rechnet.
So lässt sich die THG-Quote für 2026 berechnen
Für einen normalen Elektro-Pkw der Fahrzeugklasse M1 verwendet der Gesetzgeber einen pauschalen Schätzwert von 2.000 kWh pro Jahr. Der tatsächliche Verbrauch deines Autos, deine Kilometerleistung oder die Größe der Batterie verändern diesen Wert nicht. Genau das macht die Abwicklung einfach, führt aber auch dazu, dass Viel- und Wenigfahrer grundsätzlich denselben Ausgangswert haben.
Die Rechnung setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Der fossile Basiswert liegt ab 2026 bei 94 g CO₂-Äquivalent pro Megajoule. Davon wird die gesetzliche Minderungsquote von 12 Prozent berücksichtigt. Für den Strommix setzt das Umweltbundesamt 119 g CO₂-Äquivalent pro Megajoule an. Der Effizienzfaktor für batterieelektrische Antriebe beträgt 0,4.
| Rechenfaktor | Wert für 2026 | Bedeutung |
|---|---|---|
| Schätzwert M1 | 2.000 kWh | Anrechenbare Strommenge pro Elektro-Pkw |
| Fossiler Basiswert | 94 g/MJ | Vergleichswert für fossile Kraftstoffe |
| THG-Minderungsquote | 12 Prozent | Gesetzliche Quote im Verpflichtungsjahr 2026 |
| Strom-Emissionswert | 119 g/MJ | Durchschnittlicher Wert des deutschen Strommixes |
| Effizienzfaktor | 0,4 | Berücksichtigt den höheren Wirkungsgrad des Elektroantriebs |
| Anrechnungsfaktor | 3 | Dreifache Anrechnung des eingesetzten Stroms |
Die vollständige Berechnung für einen M1-Pkw lautet damit:
2.000 × 3,6 × 3 × [(94 × 0,88) - (119 × 0,4)] = 758.592 Gramm
Das entspricht rund 0,759 Tonnen CO₂-Äquivalent. Der Faktor 3,6 wandelt Kilowattstunden in Megajoule um. Der Faktor 3 ist die gesetzliche Mehrfachanrechnung des Stroms. Für eine grobe Einschätzung reicht diese Rechnung völlig aus. Die endgültige Prämie ergibt sich aber erst aus dem Verkaufspreis pro Tonne.
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Was daraus in Euro werden kann
Nimmt ein Anbieter beispielsweise einen Marktpreis von 400 Euro pro Tonne an, ergibt sich für den M1-Pkw ein rechnerischer Bruttowert von 0,759 × 400 = 303,60 Euro. Davon können noch eine Provision oder Verwaltungsgebühren abgehen. Bei 500 Euro pro Tonne wären es rechnerisch 379,50 Euro.
Diese Zahlen sind keine staatlich garantierte Auszahlung. Der Wert der Zertifikate entsteht am Markt und hängt von Angebot, Nachfrage, Vertragsmodell und dem Zeitpunkt der Vermarktung ab. Genau hier unterscheiden sich die Anbieter oft stärker als bei der eigentlichen gesetzlichen Berechnung.
Welche Fahrzeugklassen und Antriebe berücksichtigt werden
Die pauschale Quote gilt grundsätzlich für reine Batterieelektrofahrzeuge. Entscheidend ist die Fahrzeugklasse und die Zulassung, nicht die Marke oder die Reichweite. Für größere Fahrzeuge gelten höhere Schätzwerte, weil ihr Strombedarf typischerweise größer ist.
| Fahrzeugklasse | Schätzwert | Rechnerische Einsparung 2026 |
|---|---|---|
| M1, Pkw | 2.000 kWh | ca. 0,759 t CO₂e |
| N1, leichte Nutzfahrzeuge | 3.000 kWh | ca. 1,138 t CO₂e |
| N2, schwere Nutzfahrzeuge | 20.600 kWh | ca. 7,813 t CO₂e |
| N3, schwere Nutzfahrzeuge | 33.400 kWh | ca. 12,668 t CO₂e |
| M3, Busse | 72.000 kWh | ca. 27,309 t CO₂e |
Die Werte für Nutzfahrzeuge und Busse sind vor allem für Flottenbetreiber interessant. Bei einem privaten Pkw ist die wichtigste Zahl meist der M1-Schätzwert von 2.000 kWh. Ein Plug-in-Hybrid fällt hingegen nicht unter diese pauschale Regel, weil er auch mit fossilem Kraftstoff betrieben werden kann.
Auch zulassungsfreie E-Scooter, Pedelecs und viele kleine Leichtfahrzeuge können nicht einfach eingereicht werden. Für die pauschale Anrechnung braucht es in der Regel ein zulassungspflichtiges Fahrzeug und eine lesbare Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei E-Motorrädern lohnt sich ein Blick auf die konkrete Fahrzeugklasse, da nicht jedes elektrisch betriebene Zweirad automatisch teilnahmeberechtigt ist.
Private Wallbox oder öffentlicher Ladepunkt
Für private Halter ist die pauschale Anrechnung des nicht öffentlichen Ladens der übliche Weg. Dabei wird nicht kontrolliert, wie viele Kilowattstunden tatsächlich an der heimischen Wallbox geflossen sind. Stattdessen gilt der veröffentlichte Schätzwert einmal pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr.
Öffentliche Ladepunkte funktionieren anders. Dort muss die tatsächlich entnommene Strommenge mess- und eichrechtskonform erfasst werden. Zusätzlich gelten Anforderungen an die Registrierung des Ladepunkts und an die Nachweise. Das ist vor allem für Betreiber von Ladeparks, Hotels, Autohäusern oder Firmenparkplätzen relevant.
- Private Wallbox bedeutet meist pauschale 2.000 kWh beim M1-Pkw.
- Öffentlicher Ladepunkt bedeutet Abrechnung anhand der tatsächlich gemessenen Strommenge.
- Dieselbe Strommenge darf nicht doppelt vermarktet werden.
- Für eine private Fahrzeugmeldung reicht normalerweise die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I.
In der Praxis sollte man die öffentliche Lademenge nicht zusätzlich zur Fahrzeugpauschale beanspruchen. Das Risiko einer Doppelvermarktung liegt häufig bei unterschiedlichen Beteiligten, etwa beim Fahrzeughalter und beim Betreiber der Ladesäule. Ich würde deshalb vor jeder Anmeldung klären, ob bereits ein anderer Vertragspartner die Quote für das Fahrzeug oder den Ladepunkt beansprucht.
Vom Antrag bis zur Auszahlung
Der einfachste Weg führt über einen spezialisierten Abwickler. Du lädst eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I hoch, bestätigst die Haltereigenschaft und wählst ein Vertragsmodell. Der Dienstleister bündelt die Ansprüche vieler Halter, reicht sie beim Umweltbundesamt ein und vermarktet die Bescheinigung später gesammelt.- Fahrzeugpapiere prüfen und sicherstellen, dass ein reines Elektrofahrzeug eingetragen ist.
- Anbieter vergleichen, insbesondere Fixprämie, Flexprämie, Provision und Vertragslaufzeit.
- Dokument hochladen und die Halterdaten exakt übernehmen.
- Bearbeitung abwarten, da die Auszahlung je nach Anbieter erst nach der Zertifizierung erfolgt.
- Vertrag für das Folgejahr prüfen, falls eine automatische Verlängerung vereinbart wurde.
Für die pauschale Fahrzeugmeldung muss der Antrag für das jeweilige Verpflichtungsjahr grundsätzlich bis zum 15. November eingereicht werden. Für 2026 ist damit der 15. November 2026 maßgeblich. Viele Anbieter setzen eine eigene frühere Frist, damit sie die Unterlagen rechtzeitig prüfen und bündeln können.
Beim Vertrag achte ich besonders auf drei Punkte. Eine beworbene Prämie ist nicht immer garantiert, eine Flexprämie kann sich verändern und eine Laufzeit von zwei oder drei Jahren kann die spätere Anbieterauswahl einschränken. Eine etwas niedrigere, aber klar garantierte Auszahlung ist oft nachvollziehbarer als ein hoher Werbewert mit vielen Bedingungen.
Diese Fehler verfälschen die eigene Einschätzung
Der häufigste Fehler ist die Annahme, dass die eigene Jahresfahrleistung den Betrag direkt bestimmt. Ob du 8.000 oder 30.000 Kilometer fährst, spielt beim pauschalen Modell keine Rolle. Ebenso führt eine größere Batterie nicht automatisch zu einer höheren Quote.
Ein weiterer Irrtum betrifft den Stromtarif. Wer sein Auto mit Ökostrom lädt, erhält bei der normalen privaten Pauschale nicht automatisch eine höhere Vergütung. Ein niedrigerer Emissionswert für erneuerbaren Strom kommt nur unter besonderen Bedingungen infrage, unter anderem bei direkt zugeordnetem Strom aus Wind- oder Solarenergie und geeigneten zeitgleichen Messnachweisen.
- Falsche Fahrzeugart melden, etwa einen Plug-in-Hybrid statt eines Batterieautos.
- Unleserliche Papiere hochladen, sodass Halter oder Fahrzeugklasse nicht erkennbar sind.
- Die Quote für dasselbe Auto bei mehreren Anbietern beantragen.
- Eine mehrjährige Bindung unterschreiben, ohne die Folgejahre zu prüfen.
- Die Marktprämie mit der gesetzlich berechneten CO₂-Menge verwechseln.
Bei einem Halterwechsel ist besondere Vorsicht nötig. Wird ein Fahrzeug innerhalb desselben Verpflichtungsjahres verkauft, kann die Quote bereits vom früheren Halter gemeldet worden sein. Der neue Halter sollte deshalb nachfragen, bevor er einen zweiten Antrag stellt.
Was bei der eigenen Berechnung wirklich zählt
Für einen normalen Elektro-Pkw ist die Rechnung 2026 schnell gemacht. Mit dem pauschalen Schätzwert von 2.000 kWh ergibt sich eine zertifizierbare Menge von rund 0,759 Tonnen CO₂-Äquivalent. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag hängt anschließend vom Tonnenpreis, der Anbieterprovision und dem gewählten Vertragsmodell ab.
Meine praktische Empfehlung lautet, nicht nur auf die höchste Werbeprämie zu schauen. Entscheidend sind eine klare Auszahlungsgarantie, eine kurze Vertragsbindung, transparente Fristen und der Ausschluss einer automatischen Mehrfachbeantragung. Wer diese Punkte prüft, kann die THG-Quote realistisch einschätzen und vermeidet, dass aus einer einfachen Klimaprämie ein unnötig komplizierter Vertrag wird.