Lkw-Fahrverbot am Samstag - Wann gilt es?

Karsten Oswald .

1. Mai 2026

Reihe von LKWs parkt auf einem Parkplatz, bereit für den Transport, wenn das LKW-Fahrverbot am Samstag aufgehoben wird.

Eine Samstagsfahrt mit dem Sattelzug kann im Sommer plötzlich an einer gesperrten Autobahn enden, obwohl der Lkw werktags problemlos dieselbe Strecke nutzt. Entscheidend sind Zeitraum, Fahrzeugart, Ladung und konkrete Fahrstrecke. Ich zeige, wann das Fahrverbot gilt, welche Ausnahmen bestehen, was für Busse und andere Nutzfahrzeuge gilt und wie sich eine Tour rechtssicher planen lässt.

Die wichtigsten Regeln für Lkw-Fahrten am Samstag

  • Zeitraum: Das zusätzliche Ferienfahrverbot gilt in Deutschland im Juli und August samstags von 7:00 bis 20:00 Uhr.
  • Betroffene Fahrzeuge: Erfasst sind Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger, unabhängig vom Gewicht des Anhängers.
  • Strecken: Das Verbot gilt nur auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen, nicht auf dem gesamten Straßennetz.
  • Ausnahmen: Dazu gehören unter anderem bestimmte Frischwarentransporte, kombinierter Verkehr, Pannenhilfe und lebende Bienen.
  • Bußgeld: Für den Fahrer sind regelmäßig 60 Euro vorgesehen, für den Halter können 150 Euro anfallen.

Autobahn mit Verkehrsschildern. Ein LKW fährt auf der rechten Spur, während Autos auf den linken Spuren unterwegs sind. Ein Schild weist auf das LKW-Fahrverbot am Samstag hin.

Wann das Lkw-Fahrverbot am Samstag tatsächlich gilt

Das Samstagsverbot ist kein ganzjähriges Wochenendfahrverbot. Es beruht auf der Ferienreiseverordnung und soll stark belastete Reiserouten während der Sommerferien entlasten. Im Jahr 2026 betrifft es die Samstage vom 4. Juli bis einschließlich 29. August, jeweils in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr.

Regelung Zeitraum Geltungsbereich
Ferienfahrverbot am Samstag 1. Juli bis 31. August, 7:00 bis 20:00 Uhr Bestimmte Autobahnen und Bundesstraßen
Sonn- und Feiertagsfahrverbot Ganzjährig, 0:00 bis 22:00 Uhr Grundsätzlich gesamtes deutsches Straßennetz

Der Unterschied zum Sonntagsfahrverbot ist für die Disposition entscheidend. Am Samstag ist nicht jede Straße gesperrt, sondern nur die in der Verordnung aufgeführten Streckenabschnitte. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität veröffentlicht dazu regelmäßig aktuelle Übersichten. Ich prüfe bei einer Sommerfahrt trotzdem immer die konkrete Route, weil eine scheinbar erlaubte Ausweichstrecke durch Baustellen, lokale Verbote oder zusätzliche Verkehrsbeschränkungen unbrauchbar werden kann.

Typisch betroffen sind stark frequentierte Fernverkehrsachsen wie Abschnitte der A1, A2, A3, A5, A6, A7, A8, A9, A10 und A99. Maßgeblich ist jedoch nicht allein die Nummer der Autobahn, sondern der genaue Streckenabschnitt. Ein Lkw kann auf einem Teilstück der A7 fahren dürfen und wenige Kilometer später in den Verbotsbereich kommen.

Welche Fahrzeuge und Transporte unter das Verbot fallen

Die zulässige Gesamtmasse ist nicht das einzige Kriterium

Betroffen sind Solo-Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen. Ein Fahrzeug mit genau 7,5 Tonnen fällt nach dieser Grenze nicht unter die Regel. Anders sieht es bei einem Lkw mit Anhänger aus: Hier greift das Verbot grundsätzlich unabhängig davon, wie schwer der Anhänger selbst ist.

Entscheidend ist außerdem der Zweck der Fahrt. Erfasst werden geschäftsmäßige oder entgeltliche Gütertransporte einschließlich damit verbundener Leerfahrten. Eine Leerfahrt nach der Ablieferung ist also nicht automatisch erlaubt, wenn sie unmittelbar zu einem verbotenen Transport gehört.

In der Praxis entstehen viele Fehler bei Fahrzeugen, die nicht als klassischer Lkw zugelassen sind. Für die Einordnung kann zählen, ob das Fahrzeug nach Bauart und Ausstattung zur Güterbeförderung bestimmt ist. Ein vermeintlich „neutraler“ Aufbau schützt deshalb nicht zuverlässig vor einer Kontrolle.

Lesen Sie auch: Wie viel Diesel verbraucht ein Reisebus?

Öffentlicher Verkehr bleibt grundsätzlich möglich

Linienbusse, Reisebusse und andere Kraftomnibusse fallen nicht unter das Ferienfahrverbot für Lkw. Der öffentliche Personenverkehr soll auch an stark belasteten Samstagen weiterlaufen. Ein Stadtbus darf daher seine Linie bedienen, während ein schwerer Liefer-Lkw auf demselben Straßenabschnitt warten muss.

Das bedeutet aber nicht, dass jede Fahrt eines kommunalen Betriebs automatisch frei ist. Ein Lkw, der Ersatzteile, Baustoffe oder andere Güter zu einem Betriebshof bringt, muss die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen. Für Polizei, Feuerwehr, öffentlichen Straßendienst, Katastrophenschutz und dringende Einsätze gelten spezielle gesetzliche Ausnahmen.

Welche Ausnahmen am Samstag gelten

Die Ausnahmen sind eng gefasst. Eine wirtschaftliche Dringlichkeit allein reicht normalerweise nicht aus. Nach der Ferienreiseverordnung können unter anderem folgende Transporte vom Samstagsverbot ausgenommen sein:

  • Kombinierter Schiene-Straße-Verkehr zwischen Absender, geeignetem Verladebahnhof, Entladebahnhof und Empfänger.
  • Kombinierter Hafen-Straße-Verkehr innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Radius von höchstens 150 Kilometern.
  • Transporte von frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen.
  • Transporte von frischem Fleisch, frischem Fisch sowie entsprechenden Erzeugnissen.
  • Transporte von leicht verderblichem Obst und Gemüse.
  • Bestimmte Transporte tierischer Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2.
  • Dringende Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfefahrten.
  • Der Transport von lebenden Bienen.
  • Leerfahrten, die unmittelbar mit bestimmten privilegierten Transporten verbunden sind.

Für die Ausnahme muss die Ladung tatsächlich in die gesetzliche Kategorie fallen. Tiefgekühlte Fertiggerichte, haltbare Lebensmittel oder normale Handelsware sind nicht automatisch Frischwaren im rechtlichen Sinn. Ich würde mich deshalb nie allein auf die Bezeichnung im Auftrag verlassen, sondern die Fracht- und Begleitpapiere vor Fahrtbeginn prüfen und vollständig mitführen.

Auch Fahrzeuge der Polizei, Feuerwehr, des öffentlichen Straßendienstes und des Zivil- und Katastrophenschutzes sind unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen freigestellt. Bei militärischen oder staatlich angeordneten Transporten können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.

So lässt sich eine verbotene Samstagsfahrt vermeiden

Eine gute Planung beginnt nicht erst am Freitagabend. Für jede Fahrt im Juli und August würde ich vier Punkte festhalten: Fahrzeugdaten, Ladungsart, genaue Verbotsstrecke und geplante Durchfahrtszeit. Gerade bei internationalen Touren verhindert diese kurze Prüfung, dass ein ausländischer Disponent die deutschen Sonderregeln übersieht.

  1. Fahrzeug prüfen: zulässige Gesamtmasse, Anhänger und Aufbau dokumentieren.
  2. Ladung einordnen: Ist es ein privilegierter Transport oder normale gewerbliche Ware?
  3. Strecke abgleichen: Den exakten Autobahn- und Bundesstraßenabschnitt mit der aktuellen Ferienfahrverbotskarte vergleichen.
  4. Zeitreserve einplanen: Eine Durchfahrt muss vor 7:00 Uhr abgeschlossen sein, wenn der Lkw anschließend auf einer gesperrten Strecke weiterfahren würde.
  5. Stellplatz sichern: Für die Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr sollte ein geeigneter Parkplatz oder Autohof bekannt sein.

Eine Abfahrt um 6:30 Uhr löst das Problem nicht automatisch. Wer um 7:15 Uhr noch auf dem gesperrten Abschnitt unterwegs ist, begeht trotzdem einen Verstoß. Ebenso riskant ist die Annahme, ein Navigationssystem kenne jede aktuelle Sonderregel. Die Route sollte deshalb mit einer speziellen Lkw-Fahrverbotskarte oder einer verlässlichen Branchenanwendung kontrolliert werden.

Die Autobahn GmbH und der Bundesverband Güterkraftverkehr stellen für die Ferienzeit Ausweichinformationen bereit. Eine Umfahrung ist allerdings nicht immer die beste Lösung. Sie kann deutlich länger dauern, durch Ortschaften führen oder neue Gewichts- und Durchfahrtsbeschränkungen auslösen. In vielen Fällen ist ein geplanter Halt vor Beginn der Sperrzeit die sauberere und sicherere Variante.

Welche Folgen ein Verstoß haben kann

Wer trotz bestehendem Ferienfahrverbot länger als 15 Minuten weiterfährt, muss nach dem aktuellen Bußgeldkatalog regelmäßig mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Für den Halter, der die Fahrt angeordnet oder zugelassen hat, sind regelmäßig 150 Euro vorgesehen.

Verstoß Regelsatz
Fahrzeug trotz Ferienfahrverbot länger als 15 Minuten geführt 60 Euro
Fahrt als Halter angeordnet oder zugelassen 150 Euro
Verbotswidrige Fahrt an Sonntag oder Feiertag 120 Euro für den Fahrer
Anordnung oder Zulassung der Sonntagsfahrt durch den Halter 570 Euro

Zusätzlich kann die Polizei die Weiterfahrt bis zum Ende der Verbotszeit untersagen. Für das Unternehmen entstehen dann oft höhere Kosten als das eigentliche Bußgeld, etwa durch Standzeiten, verpasste Zeitfenster, zusätzliche Fahrerarbeit oder eine verspätete Anschlussladung.

Eine Ausnahmegenehmigung sollte frühzeitig bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Zuständig ist meist die Behörde am Ort der Ladungsaufnahme oder am Sitz beziehungsweise an einer Niederlassung des Antragstellers. Genehmigungen sind kein Automatismus, denn häufig wird geprüft, ob eine zumutbare Fahrt außerhalb der Verbotsstrecke möglich ist.

Die wichtigste Samstagsregel für die Disposition

Für die meisten Transporte lässt sich die Regel auf einen einfachen Prüfpunkt verdichten: Lkw über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhänger dürfen im Juli und August samstags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr bestimmte Fernverkehrsstrecken nicht benutzen. Außerhalb dieser Strecken bleibt die Fahrt möglich, sofern kein anderes Verkehrsverbot gilt.

Wer Fahrzeug, Ladung, Strecke und Zeitfenster gemeinsam prüft, vermeidet die häufigsten Missverständnisse. Für den öffentlichen Personenverkehr bleibt der Betrieb grundsätzlich gewährleistet, während Gütertransporte mit klar definierten Ausnahmen arbeiten müssen. Genau diese Trennung macht bei der Tourenplanung den Unterschied zwischen einer planbaren Sommerfahrt und einem teuren Zwangsstopp.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Das Ferienfahrverbot gilt in Deutschland im Juli und August samstags von 7:00 bis 20:00 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen. Im Jahr 2026 betrifft es die Samstage vom 4. Juli bis einschließlich 29. August. Anders als beim ganzjährigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist nicht das gesamte Straßennetz gesperrt.
Betroffen sind Solo-Lkw mit mehr als 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie Lkw mit Anhänger unabhängig vom Gewicht des Anhängers. Das Verbot erfasst geschäftsmäßige oder entgeltliche Gütertransporte einschließlich verbundener Leerfahrten. Linienbusse, Reisebusse und andere Kraftomnibusse fallen grundsätzlich nicht unter dieses Ferienfahrverbot.
Zu den möglichen Ausnahmen gehören unter anderem kombinierter Schiene-Straße- und Hafen-Straße-Verkehr, frische Milch und Milcherzeugnisse, frisches Fleisch und frischer Fisch, leicht verderbliches Obst und Gemüse, lebende Bienen sowie dringende Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfefahrten. Die Ladung muss tatsächlich unter die gesetzliche Ausnahmekategorie fallen; normale Handelsware oder haltbare Lebensmittel sind nicht automatisch ausgenommen.
Wer trotz Verbots länger als 15 Minuten weiterfährt, muss regelmäßig mit 60 Euro Bußgeld rechnen. Für den Halter, der die Fahrt angeordnet oder zugelassen hat, sind regelmäßig 150 Euro vorgesehen. Zusätzlich kann die Polizei die Weiterfahrt bis zum Ende der Verbotszeit untersagen.
Artikel bewerten

Durchschnitt: 0.0 / 5 · 0 Bewertungen

Tags

lkw bußgeld ausnahmegenehmigungen ferienfahrverbot
Autor Karsten Oswald
Karsten Oswald
Mein Name ist Karsten Oswald und seit 9 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den Themen Mobilität, Fahrzeugen, Infrastruktur und Verkehr. Diese lange Zeit hat mir die Möglichkeit gegeben, ein tiefes Verständnis für die komplexen Zusammenhänge zu entwickeln, die unseren Alltag auf Rädern und Schienen prägen. Mich fasziniert besonders, wie wir durch intelligente Konzepte und gut durchdachte Infrastruktur unsere Fortbewegung effizienter, nachhaltiger und sicherer gestalten können. Auf taxipektas-mb.de teile ich mein Wissen und meine Erkenntnisse, indem ich aktuelle Trends beleuchte, technische Entwicklungen erkläre und versuche, auch schwierige Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Dabei lege ich großen Wert auf fundierte Informationen und eine klare Struktur, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind und die Mobilität der Zukunft besser verstehen können.
Kommentare (0)
Kommentar hinzufügen