Fahrzeugschein beim Elektroauto richtig lesen

Uli Hohmann .

22. Juni 2026

Nahaufnahme eines Fahrzeugscheins mit den Ziffern "01", "270", "45", "69" und "19".
Beim Kauf oder der Anmeldung eines Elektroautos sorgt der Fahrzeugschein oft für Verwirrung: Wo steht eigentlich, dass das Fahrzeug elektrisch fährt, und braucht es dafür ein besonderes Dokument? Ich zeige, welche Felder der Zulassungsbescheinigung Teil I entscheidend sind, wann sich ein E-Kennzeichen lohnt, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Fehler bei der Zulassung häufig Zeit kosten.

Die wichtigsten Angaben stehen in wenigen Feldern

  • Feld P.3 nennt die Kraftstoffart oder Energiequelle, bei einem reinen Elektroauto meist „Elektro“.
  • Feld 10 enthält den zugehörigen Code, bei batterieelektrischen Fahrzeugen typischerweise 0004.
  • Feld E ist nicht der Elektro-Nachweis, sondern die Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
  • Das E-Kennzeichen ist freiwillig, kann aber örtliche Park- oder Zufahrtsvorteile ermöglichen.
  • Für die Zulassung brauchen Sie unter anderem eVB-Nummer, SEPA-Mandat, Ausweis und Fahrzeugpapiere.

Ausschnitt aus einem Fahrzeugschein mit den Ziffern 01, 270, 45 und 69.

Was im Fahrzeugschein eines Elektroautos wirklich steht

Ein Elektroauto erhält keinen völlig eigenen Fahrzeugschein. Es bekommt wie jedes andere zulassungspflichtige Fahrzeug die Zulassungsbescheinigung Teil I, die umgangssprachlich weiterhin Fahrzeugschein heißt. Darin stehen die technischen Daten, das amtliche Kennzeichen, der Halter und die für Kontrollen wichtigen Fahrzeugmerkmale.

Die entscheidende Information zum Antrieb finden Sie nicht beim Buchstaben E, sondern bei P.3 und Feld 10. P.3 beschreibt die Energiequelle, während Feld 10 den dazugehörigen Schlüssel angibt. Bei einem reinen Batterieauto steht in der Regel „Elektro“ und der Code 0004.

Feld Bedeutung Relevanz für Elektrofahrzeuge
E Fahrzeug-Identifizierungsnummer Eindeutige FIN des Fahrzeugs, kein Hinweis auf den Elektroantrieb
P.2 Nennleistung in kW Zeigt nicht automatisch die beworbene Spitzenleistung
P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle Bei einem reinen Stromer meist „Elektro“
10 Code zu P.3 Bei Batterieelektrofahrzeugen typischerweise 0004
V.7 CO₂-Emissionen in g/km Bei reinen Elektroautos in der Regel 0 g/km
B Datum der Erstzulassung Wichtig für Steuerbefreiung und Fristen
Ein Punkt wird besonders häufig falsch gelesen. Bei Elektroautos nennt P.2 normalerweise die Nennleistung, also die über einen festgelegten Zeitraum abrufbare Leistung, nicht die kurzfristige Maximalleistung. Deshalb kann ein Modell mit 150 kW Werksangabe im Fahrzeugschein beispielsweise deutlich weniger kW ausweisen. Das ist kein Fehler, sondern eine andere technische Messgröße.

So erkennen Sie den Elektroantrieb im Dokument

Wenn Sie einen gebrauchten Stromer kaufen, würde ich zuerst die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in Feld E mit der Nummer am Fahrzeug und in der Übereinstimmungsbescheinigung, kurz CoC, vergleichen. Danach kommen P.3 und Feld 10. Stimmen diese Angaben nicht mit dem Angebot oder dem CoC überein, sollte die Zulassungsstelle oder der Hersteller vor dem Kauf für Klarheit sorgen.

Bei einem Plug-in-Hybrid finden Sie meist eine Kombination aus Verbrenner- und Elektroantrieb. Der Fahrzeugschein weist dann nicht einfach dasselbe aus wie bei einem reinen Batterieauto. Für Steuer, Förderanträge oder die THG-Quote ist deshalb der genaue Antriebscode wichtiger als die bloße Verkaufsbezeichnung „Hybrid“ oder „E-Auto“.

Auch die Reichweite und die Batteriekapazität stehen nicht zwingend vollständig in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Wer diese Werte benötigt, sollte zusätzlich das CoC-Dokument oder die Datenbestätigung prüfen. Ich halte Prospektangaben allein für eine schlechte Grundlage, weil dort oft die maximale Reichweite unter idealen Bedingungen gemeint ist.

Wann sich ein E-Kennzeichen bei der Zulassung lohnt

Das E-Kennzeichen ist in Deutschland keine Pflicht. Sie können ein Elektroauto ganz normal zulassen und auf den Zusatz „E“ verzichten. Das Fahrzeug bleibt trotzdem ordnungsgemäß zugelassen, verliert aber möglicherweise bestimmte lokale Vorteile.

Ein E-Kennzeichen können grundsätzlich reine Batterieelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und bestimmte extern aufladbare Hybride erhalten. Für Plug-in-Hybride gilt nach dem aktuellen Elektromobilitätsgesetz, dass sie entweder höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern nachweisen müssen.

Die Vorteile legt nicht der Fahrzeugbrief und auch nicht die Zulassungsstelle pauschal fest, sondern die jeweilige Kommune über Beschilderung und Verkehrsregelungen. Möglich sind beispielsweise:

  • vergünstigtes oder kostenloses Parken auf bestimmten öffentlichen Stellplätzen,
  • Ausnahmen bei einzelnen Zufahrtsbeschränkungen,
  • die Nutzung speziell freigegebener Fahrstreifen.

Ein E am Kennzeichen bedeutet deshalb nicht automatisch „überall kostenlos parken“. Das Verkehrszeichen vor Ort entscheidet, ob eine Vergünstigung gilt, wie lange sie gilt und ob zusätzlich eine Parkscheibe oder ein Parkschein erforderlich ist. Auch die grüne Umweltplakette ersetzt das E-Kennzeichen nicht. Für Umweltzonen bleibt sie im Regelfall erforderlich.

Diese Unterlagen brauchen Sie für die Anmeldung

Bei einem neuen Elektroauto ist die Zulassung meist unkompliziert, wenn der Händler die Fahrzeugdaten korrekt übermittelt. Für die persönliche Anmeldung sollten Sie typischerweise folgende Unterlagen bereithalten:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung,
  • elektronische Versicherungsbestätigung, also die eVB-Nummer,
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer,
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief genannt,
  • CoC-Bescheinigung oder Datenbestätigung des Herstellers,
  • bei einem Gebrauchtwagen die Zulassungsbescheinigung Teil I und den HU-Nachweis,
  • bei einem E-Kennzeichen den Nachweis über die elektrische Antriebsart.

Für ein gebrauchtes Fahrzeug ist vor allem die gültige Hauptuntersuchung entscheidend. Bei einem Neuwagen wird normalerweise kein aktueller HU-Bericht verlangt. Bei Leasingfahrzeugen oder einer Anmeldung durch eine andere Person kommen außerdem Vollmacht und gegebenenfalls Unterlagen des Leasinggebers hinzu.

Bei einem Import können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Dazu gehören ausländische Fahrzeugpapiere, Kaufvertrag, Zollnachweis und je nach Herkunft eine Einzelgenehmigung. Fehlt die europäische Typgenehmigung, kann ein Gutachten nach § 21 StVZO nötig werden. Ein Batteriezertifikat ist dagegen für die normale Zulassung nicht grundsätzlich vorgeschrieben.

Online-Zulassung, Kosten und typische Fehler

Viele Zulassungsvorgänge lassen sich inzwischen über i-Kfz online erledigen. Dafür müssen die Dokumente bestimmte Sicherheitscodes besitzen. Bei der Zulassungsbescheinigung Teil I sind diese Codes bei neueren Dokumenten vorhanden, bei Teil II in der Regel erst bei Ausstellungen ab dem 1. Januar 2018.

Zusätzlich brauchen Sie einen elektronischen Identitätsnachweis, die Online-Ausweisfunktion mit PIN, eine eVB-Nummer und das SEPA-Mandat. Seit November 2025 lässt sich der Fahrzeugschein außerdem freiwillig in der i-Kfz-App digital hinterlegen. Das Papierdokument bleibt weiterhin gültig. Für Fahrten ins Ausland würde ich es trotzdem mitnehmen, weil digitale Nachweise dort nicht überall gleich behandelt werden.

Die Kosten hängen von Zulassungsbezirk und Vorgang ab. Das Bundesportal nennt als Orientierung 27 Euro für die Zulassung einschließlich Stempelung. Die Kennzeichenschilder werden normalerweise separat bezahlt. Wer ein E-Kennzeichen nachträglich beantragt, braucht meist neue Schilder und eine Änderung der Eintragung, wodurch zusätzliche Kosten entstehen können.

Bei reinen Elektrofahrzeugen ist außerdem die Kraftfahrzeugsteuer interessant. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis Ende 2030 gilt derzeit eine Befreiung von bis zu zehn Jahren, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Plug-in-Hybride erhalten diese reine Elektro-Steuerbefreiung nicht.

Die häufigsten Fehler lassen sich mit einer kurzen Kontrolle vermeiden:

  • Feld E wird falsch interpretiert: Es enthält die FIN und sagt allein nichts über den Antrieb aus.
  • Spitzenleistung wird mit Nennleistung verwechselt: Die kW-Angabe in P.2 kann deutlich niedriger sein als die Herstellerwerbung.
  • Hybrid wird mit rein elektrisch gleichgesetzt: Für E-Kennzeichen und steuerliche Vorteile gelten unterschiedliche Voraussetzungen.
  • CoC und Fahrzeugschein weichen ab: Abweichende FIN, Leistung oder Energiequelle sollten vor der Anmeldung geklärt werden.
  • E-Kennzeichen wird als Pflicht angesehen: Es ist freiwillig, kann aber für lokale Vorteile praktisch sein.

Mit drei Prüfungen vermeiden Sie Ärger nach der Zulassung

Nach der Anmeldung würde ich den Fahrzeugschein einmal in Ruhe mit dem Fahrzeug und dem CoC abgleichen. Prüfen Sie insbesondere Kennzeichen, FIN, Energiequelle und nächste HU. Schon ein kleiner Zahlendreher kann später bei Versicherung, Verkauf oder einem Förderantrag unnötige Nachfragen auslösen.

Wer ein E-Kennzeichen nutzt, sollte zusätzlich die örtlichen Parkregeln fotografieren oder in der kommunalen Park-App prüfen. Die wichtigste Erkenntnis bleibt für mich schlicht: Für den elektrischen Antrieb sind P.3 und Feld 10 maßgeblich, während das E am Kennzeichen lediglich eine freiwillige Kennzeichnung mit möglichen regionalen Vorteilen ist.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Maßgeblich sind Feld P.3 und Feld 10 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei einem reinen Batterieauto steht in P.3 meist „Elektro“, während Feld 10 typischerweise den Code 0004 enthält. Feld E nennt dagegen nur die Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
In Feld P.2 steht normalerweise die Nennleistung. Diese technische Messgröße kann deutlich unter der kurzfristigen Spitzenleistung liegen, die der Hersteller bewirbt. Eine niedrigere Angabe ist deshalb nicht automatisch ein Fehler.
Das E-Kennzeichen ist freiwillig. Plug-in-Hybride können es erhalten, wenn sie höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern nachweisen. Ob damit Park- oder Zufahrtsvorteile gelten, entscheidet die jeweilige Kommune.
Typischerweise benötigen Sie einen Ausweis, die eVB-Nummer, ein SEPA-Lastschriftmandat, die Zulassungsbescheinigung Teil II und die CoC-Bescheinigung oder Datenbestätigung. Bei Gebrauchtwagen kommen Teil I und der HU-Nachweis hinzu. Für Importe können ausländische Papiere, ein Kaufvertrag, ein Zollnachweis und gegebenenfalls ein Gutachten nach § 21 StVZO erforderlich sein.
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Autor Uli Hohmann
Uli Hohmann
Mein Name ist Uli Hohmann und seit 14 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den Themen Mobilität, Fahrzeugen, Infrastruktur und Verkehr. Diese lange Zeit hat mir nicht nur ein tiefes Verständnis für die Komplexität moderner Mobilitätskonzepte vermittelt, sondern auch meine Leidenschaft für die Art und Weise geweckt, wie wir uns fortbewegen und wie unsere Städte und Straßen gestaltet sind. Ich schreibe gerne über die neuesten Entwicklungen bei Fahrzeugtechnologien, die Herausforderungen beim Ausbau unserer Infrastruktur und die vielfältigen Aspekte des Verkehrsgeschehens. Dabei ist es mir wichtig, auch komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten, Informationen sorgfältig zu prüfen und Trends klar darzustellen, damit Sie stets über die relevanten Entwicklungen informiert sind. Mein Ziel ist es, Ihnen nützliche und nachvollziehbare Einblicke in die Welt der Mobilität zu geben.
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