Eine bereits ausgezahlte THG-Prämie wirkt erfreulich, bis plötzlich eine zweite Einreichung für dasselbe Elektroauto abgelehnt wird. Entscheidend ist, dass die THG-Quote pro Fahrzeug und Kalenderjahr nur einmal genutzt werden darf. Ich zeige, warum solche Doppelanträge entstehen, was bei einer Ablehnung oder Rückforderung zu tun ist und wie sich der Ärger beim Anbieterwechsel vermeiden lässt.
Eine THG-Quote gehört pro Fahrzeug und Jahr nur einmal eingereicht
- Grundregel: Für dasselbe Fahrzeug und Kalenderjahr ist nur eine Einreichung möglich.
- Sofort handeln: Bei zwei Anbietern sollten Sie einen Antrag unverzüglich schriftlich stoppen.
- Häufige Ursache: Automatische Verlängerungen, Vorbesitzer oder Händler haben die Quote bereits gebunden.
- Risiko: Eine vorab gezahlte Prämie kann bei einer Ablehnung zurückgefordert werden.
- Nachweis: Fahrzeugschein, Fahrzeug-Identifikationsnummer und Antragsjahr sind für die Klärung entscheidend.

Was hinter einer doppelten THG-Anmeldung steckt
Die THG-Quote basiert auf der anrechenbaren Treibhausgasminderung eines Elektrofahrzeugs. Für ein bestimmtes Fahrzeug in einem bestimmten Kalenderjahr kann diese Einsparung jedoch nicht zweimal vermarktet werden. Das Umweltbundesamt prüft die Voraussetzungen und stellt bei erfolgreicher Prüfung eine Bescheinigung aus. Die Auszahlung übernimmt anschließend ein Vermittler oder Vermarktungspartner, nicht die Behörde selbst.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer unverbindlichen Registrierung und einer tatsächlich eingereichten Abtretung. Wer bei zwei Portalen nur ein Konto anlegt, hat nicht automatisch zwei fertige THG-Anträge gestellt. Sobald aber mehrere Anbieter den Auftrag erhalten oder die Unterlagen an das Umweltbundesamt weiterleiten, kann ein konfligierender Antrag entstehen.
Die Regel betrifft vor allem reine Batterieelektrofahrzeuge. Hybrid- und Plug-in-Hybridfahrzeuge sind für die klassische Fahrzeugpauschale in der Regel nicht berechtigt. Auch bei E-Motorrädern, Leichtfahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen gelten je nach Anbieter andere Bedingungen. Ich würde deshalb zuerst prüfen, ob tatsächlich derselbe Fahrzeugtyp und dasselbe Verpflichtungsjahr betroffen sind.
Warum zwei Anbieter denselben Antrag erhalten
Vergleich mehrerer Prämienangebote
Viele Halter vergleichen zunächst die Auszahlung verschiedener Anbieter. Das ist grundsätzlich sinnvoll, denn die Prämienhöhe und die Auszahlungsmodelle unterscheiden sich. Problematisch wird es, wenn nach der ersten vollständigen Registrierung beim zweiten Anbieter ebenfalls der Fahrzeugschein hochgeladen wird und beide Unternehmen den Auftrag weiterbearbeiten.
Ein höherer Werbe-Betrag ist dabei kein Grund, zwei Verträge parallel laufen zu lassen. Entscheidend ist nicht, welcher Anbieter am meisten verspricht, sondern wer die Quote für das betreffende Jahr bereits übernommen oder eingereicht hat.
Automatische Verlängerung des Vertrags
Einige Anbieter erinnern jedes Jahr an die neue Beantragung, andere vereinbaren längere Laufzeiten oder automatische Folgeanträge. Wer inzwischen zu einem anderen Portal gewechselt ist, bemerkt den alten Auftrag manchmal erst durch eine Ablehnung. Genau hier liegt eine der häufigsten Ursachen für eine doppelte Einreichung.
Ich empfehle, die Vertragsbestätigung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen. Achten Sie besonders auf Begriffe wie Folgejahr, automatische Verlängerung, Abtretung und Kündigungsfrist.
Vorbesitzer, Händler oder Tageszulassung
Beim Kauf eines gebrauchten Elektroautos kann der Vorbesitzer die THG-Prämie für das laufende Jahr bereits beantragt haben. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug inzwischen auf den neuen Halter zugelassen wurde. Die Berechtigung hängt in diesem Fall nicht einfach an der Person, sondern an der Kombination aus Fahrzeug und Kalenderjahr.
Ärger entsteht außerdem bei Tageszulassungen. Ein Händler kann den alten Fahrzeugschein verwendet oder die Quote vor dem Verkauf beauftragt haben. Wer ein gebrauchtes E-Auto kauft, sollte sich deshalb schriftlich bestätigen lassen, ob die THG-Quote für das aktuelle Jahr schon beantragt wurde.
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Leasing und Firmenfahrzeuge
Beim Leasing zählt zunächst, wer in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eingetragen ist. Steht dort der Leasingnehmer, kann eine Beantragung grundsätzlich möglich sein. Ist dagegen die Leasinggesellschaft als Halterin eingetragen, darf der Nutzer die Prämie meist nicht selbst beantragen.
Bei Firmenflotten sollte außerdem klar geregelt sein, ob der Fuhrparkverantwortliche oder der einzelne Fahrer den Antrag stellt. Eine interne Doppelmeldung reicht aus, um zwei Anbieter mit denselben Fahrzeugdaten zu beauftragen.
Was bei zwei Anträgen jetzt zu tun ist
- Weitere Anträge stoppen. Stellen Sie keine zusätzliche Registrierung ein und laden Sie die Unterlagen nicht erneut hoch.
- Alle Bestätigungen sammeln. Speichern Sie E-Mails, Vertragsunterlagen, Vorgangsnummern und den jeweiligen Status.
- Das Antragsjahr prüfen. Zwei Aufträge für unterschiedliche Jahre sind normalerweise kein Doppelantrag.
- Beide Anbieter schriftlich fragen. Lassen Sie sich bestätigen, ob der Antrag nur vorgemerkt, bereits eingereicht oder schon zertifiziert wurde.
- Den nicht gewünschten Auftrag beenden. Bitten Sie um eine schriftliche Stornierungs- oder Kündigungsbestätigung.
Eine kurze Nachricht sollte die Fahrzeug-Identifikationsnummer, das Kennzeichen und das betroffene Kalenderjahr enthalten. Schreiben Sie außerdem ausdrücklich, dass keine doppelte Vermarktung gewünscht ist und welcher Anbieter den Auftrag weiterführen soll.
Wenn Sie noch innerhalb einer Widerrufsfrist sind, prüfen Sie die Widerrufsbelehrung des Anbieters. Eine pauschale Aussage, dass jeder Auftrag immer 14 Tage problemlos widerrufen werden kann, wäre allerdings zu einfach. Wurde die Bearbeitung auf Wunsch sofort begonnen oder ist die Dienstleistung bereits vollständig erbracht, können besondere Regeln gelten.
Ist bereits Geld ausgezahlt worden, sollten Sie den Betrag zunächst nicht verplanen. Wenn das Umweltbundesamt die zweite Einreichung ablehnt und der Anbieter trotzdem eine Auszahlung vorgenommen hat, kann er die Zahlung unter Umständen zurückfordern. Bei einer strittigen Forderung sollte ich nicht vorschnell zahlen, sondern zuerst die Vertragsgrundlage und den tatsächlichen Bearbeitungsstatus prüfen.
Was bei Verkauf und Halterwechsel besonders wichtig ist
| Situation | Mögliche Folge | Sinnvoller Schritt |
|---|---|---|
| Gebrauchtwagen wurde im laufenden Jahr gekauft | Der Vorbesitzer hat die Quote bereits beantragt | Vorbesitzer und Anbieter nach dem Antragsjahr fragen |
| Fahrzeug wird nach dem Antrag verkauft | Der Käufer kann für dasselbe Jahr keinen neuen Antrag stellen | Den Käufer über Antrag oder Auszahlung informieren |
| Leasinggesellschaft ist als Halter eingetragen | Der Leasingnehmer ist möglicherweise nicht antragsberechtigt | Zulassungsbescheinigung Teil I und Leasingvertrag prüfen |
| Tageszulassung oder Händlerfahrzeug | Der Händler kann die Quote bereits beauftragt haben | Vor dem Antrag eine schriftliche Auskunft einholen |
| Firmenfahrzeug mit mehreren Verantwortlichen | Zwei interne Stellen beauftragen unterschiedliche Anbieter | Pro Fahrzeug und Jahr eine zuständige Person festlegen |
Der Verkauf ändert also nicht automatisch den Status der Quote. Das ist für Käufer besonders ärgerlich, weil sie den Antrag oft in gutem Glauben selbst stellen und erst Monate später eine Ablehnung erhalten. Ich würde die THG-Frage deshalb genauso behandeln wie die Übergabe von Wartungsunterlagen oder Ladekarten und sie ausdrücklich in die Kaufabwicklung aufnehmen.
Welche Fristen und Kosten Sie realistisch einplanen sollten
Die gesetzliche Übermittlung für ein Verpflichtungsjahr ist grundsätzlich bis zum 28. Februar des Folgejahres möglich. Für das Jahr 2026 wäre das grundsätzlich der 28. Februar 2027. Viele Vermittler setzen jedoch frühere interne Fristen, damit Widerrufsfristen, Prüfung und Weiterleitung rechtzeitig abgeschlossen werden können.
Die Bearbeitung dauert nicht immer nur wenige Wochen. Je nach Anbieter und Auslastung des Umweltbundesamtes können mehrere Monate zwischen Antrag, Bescheid und Auszahlung liegen. Eine lange Wartezeit bedeutet daher nicht automatisch, dass der Antrag verloren gegangen ist. Entscheidend ist, ob der Anbieter den Eingang bestätigt und ob noch Unterlagen fehlen.
Eine feste, allgemein gültige THG-Prämie für 2026 gibt es nicht. Der Betrag hängt unter anderem von Marktpreisen, Fahrzeugklasse, Anbietergebühr und der gewählten Auszahlungsgarantie ab. Angebote mit Sofortzahlung können bequem sein, bergen aber ein höheres Rückforderungsrisiko, wenn die Quote später nicht zertifiziert oder bereits anderweitig verwendet wurde.
Wer eine Ablehnung erhält, sollte sich nicht mit einer automatischen Statusmeldung zufriedengeben. Fordern Sie vom eigenen Anbieter die konkrete Ablehnungsbegründung an und klären Sie, ob ein früherer Halter, Händler oder ein anderer Vermittler den ersten Antrag gestellt hat. Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn die Daten falsch zugeordnet wurden, etwa durch ein fehlerhaftes Kennzeichen oder eine falsch übermittelte Fahrzeugnummer.
Mit einer einfachen Dokumentation bleibt die Quote eindeutig
Für jedes Elektrofahrzeug reicht eine kleine digitale Akte mit Fahrzeugschein, Fahrzeug-Identifikationsnummer, Antragsjahr, Anbietername und Bestätigung der Auszahlung. Ich würde außerdem direkt nach der Beantragung notieren, ob der Vertrag einmalig gilt oder sich automatisch verlängert.
Beim Anbieterwechsel gilt meine klare Faustregel. Erst den alten Auftrag beenden und bestätigen lassen, danach die Quote für das neue Jahr beim gewünschten Dienstleister einreichen. So bleibt nachvollziehbar, wer den Antrag bearbeitet, und eine unnötige Doppelbeantragung lässt sich meistens vermeiden.