Wer beruflich ein Taxi fährt, braucht mehr als den normalen Führerschein der Klasse B. Entscheidend ist die zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, umgangssprachlich Personenbeförderungsschein oder Taxischein genannt. Ich zeige, welche Voraussetzungen 2026 gelten, welche Unterlagen nötig sind, mit welchen Kosten Sie rechnen sollten und warum der Taxischein nicht mit der Taxikonzession verwechselt werden darf.
Für das Taxifahren zählt mehr als der normale Pkw-Führerschein
- Zusatzgenehmigung: Für entgeltliche Fahrten im Taxi ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.
- Mindestalter: Für Taxifahrer gilt grundsätzlich ein Alter von mindestens 21 Jahren.
- Führerscheinbesitz: Die Klasse B muss seit mindestens zwei Jahren vorhanden sein oder innerhalb der letzten fünf Jahre bestanden haben.
- Gesundheit: Ärztliche Untersuchungen, ein Sehtest und ein Führungszeugnis gehören normalerweise zum Antrag.
- Gültigkeit: Die Erlaubnis wird höchstens für fünf Jahre erteilt und muss rechtzeitig verlängert werden.

Der Taxischein ist ein zusätzlicher Führerschein
Der offizielle Begriff lautet Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, kurz FzF. Sie ergänzt den normalen EU-Kartenführerschein und erlaubt es, Fahrgäste entgeltlich oder geschäftsmäßig zu befördern. Wer nur privat Freunde oder Bekannte mitnimmt, braucht diese Erlaubnis nicht.
Für Taxifahrer ist der Nachweis besonders wichtig, weil die Beförderung im Taxi nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtig ist. Das gilt unabhängig davon, ob Sie angestellt fahren oder selbst ein Fahrzeug betreiben. Der Arbeitgeber kann den erforderlichen Nachweis nicht ersetzen.
Taxischein und Taxikonzession sind nicht dasselbe
Hier passieren die meisten Missverständnisse. Der Taxischein betrifft den Fahrer. Die Taxikonzession beziehungsweise Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz betrifft dagegen den Unternehmer und den Betrieb.
Wer als angestellter Fahrer in einem bestehenden Taxiunternehmen arbeitet, benötigt normalerweise den Führerschein der Klasse B und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Wer selbst ein Taxiunternehmen gründen möchte, muss zusätzlich die unternehmerische Genehmigung beantragen und weitere Anforderungen erfüllen.
Diese Voraussetzungen gelten für die Fahrerlaubnis
Die zentralen Anforderungen stehen in § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Behörde prüft dabei nicht nur, ob jemand ein Auto sicher bewegen kann, sondern auch, ob er der besonderen Verantwortung gegenüber Fahrgästen gewachsen ist.
- Mindestalter 21 Jahre: Für die Beförderung im Taxi gilt grundsätzlich diese Altersgrenze.
- Führerschein Klasse B: Die Fahrerlaubnis muss seit mindestens zwei Jahren bestehen oder innerhalb der vergangenen fünf Jahre bestanden haben.
- Zuverlässigkeit: Üblicherweise werden ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister geprüft.
- Gesundheitliche Eignung: Eine ärztliche Untersuchung muss bestätigen, dass Sie körperlich und geistig geeignet sind.
- Ausreichendes Sehvermögen: Dafür ist meist ein augenärztlicher oder arbeitsmedizinischer Nachweis erforderlich.
- Fachkunde: Für Taxi, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr ist grundsätzlich ein Fachkundenachweis vorgesehen.
Bei ausländischen Führerscheinen kommt es darauf an, ob sie aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Staat nach Anlage 11 FeV stammen. In anderen Fällen kann zunächst eine Umschreibung erforderlich sein. Das sollte ich vor den medizinischen Untersuchungen mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde klären.
Die frühere Ortskundeprüfung ist weggefallen
Seit der Reform des Personenbeförderungsrechts im Jahr 2021 wird die klassische Ortskundeprüfung für Taxifahrer nicht mehr als allgemeiner Standard verlangt. An ihre Stelle soll der Fachkundenachweis treten.
Die praktische Umsetzung ist allerdings nicht in allen Bundesländern gleich weit organisiert. Einige Behörden erteilen die Erlaubnis vorläufig oder unter einer Bedingung, andere verlangen bereits konkrete Nachweise. Deshalb sollte ich mich nicht auf alte Informationen aus einem Vorbereitungskurs verlassen, sondern die aktuelle Vorgabe am Wohnort prüfen.
So beantragen Sie den Personenbeförderungsschein
Der Antrag wird bei der Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz gestellt. Je nach Kommune ist eine persönliche Vorsprache, ein Online-Antrag oder eine Kombination aus beidem möglich. Vollständige Unterlagen sparen oft mehrere Wochen Wartezeit.
- Informieren Sie sich bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde über das aktuelle Antragsformular und die verlangten Gutachten.
- Vereinbaren Sie die ärztliche Untersuchung und den Sehnachweis bei geeigneten Ärzten.
- Beantragen Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
- Reichen Sie Ausweis, Führerschein, Lichtbild und alle Nachweise vollständig ein.
- Klären Sie vorab, wie der Fachkundenachweis in Ihrer Region erbracht wird.
| Unterlage | Wofür sie gebraucht wird |
|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | Identitäts- und Wohnsitznachweis |
| EU-Kartenführerschein der Klasse B | Nachweis der erforderlichen Fahrerlaubnis |
| Ärztliches Gutachten | Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung |
| Sehtest oder augenärztliches Gutachten | Nachweis des vorgeschriebenen Sehvermögens |
| Führungszeugnis | Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit |
| Fachkundenachweis | Nachweis der Kenntnisse für Taxi- und Mietwagenverkehr, sofern lokal verlangt |
| Biometrisches Lichtbild | Ausstellung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung |
Die Nachweise dürfen nicht beliebig alt sein. Viele Behörden akzeptieren das Gutachten zur gesundheitlichen Eignung nur, wenn es höchstens ein Jahr alt ist, und den Sehnachweis meist nur innerhalb von zwei Jahren. Die genauen Fristen können örtlich abweichen.
Mit diesen Kosten und Bearbeitungszeiten sollten Sie rechnen
Die reine Verwaltungsgebühr liegt je nach Gebührenstelle ungefähr bei 44 bis 45 Euro. Für das Führungszeugnis kommen in der Regel 13 Euro hinzu. Ärztliche Untersuchung, Sehtest, Leistungsdiagnostik und ein möglicher Fachkundenachweis werden separat berechnet.
Insgesamt kann der Antrag dadurch bis etwa 300 Euro kosten. Der genaue Betrag hängt vor allem davon ab, welche Untersuchungen die Behörde verlangt und ob Sie eine Prüfung oder einen Vorbereitungskurs für die Fachkunde benötigen.
| Kostenpunkt | Typische Größenordnung |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr für die Erteilung | etwa 44 bis 45 Euro |
| Führungszeugnis | 13 Euro |
| Ärztliche und augenärztliche Untersuchungen | abhängig von Arzt und Umfang |
| Gesamtkosten | häufig bis ungefähr 300 Euro |
Auch bei der Bearbeitungszeit gibt es große Unterschiede. Manche Städte stellen die Erlaubnis bei vollständigen Unterlagen kurzfristig aus, während andere Behörden mehrere Wochen oder sogar etwa 14 Wochen benötigen. Ich würde den Antrag deshalb nicht erst wenige Tage vor dem geplanten Arbeitsbeginn stellen.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird höchstens für fünf Jahre erteilt. Für die Verlängerung sind erneut Nachweise zur gesundheitlichen Eignung, zum Sehvermögen und zur Zuverlässigkeit nötig. Nach dem 60. Lebensjahr können zusätzliche Leistungs- und Belastungstests verlangt werden.
Was Fahrer und Taxiunternehmer jeweils brauchen
Ob Sie nur fahren oder selbst ein Unternehmen aufbauen, macht rechtlich einen deutlichen Unterschied. Die folgende Übersicht trennt die wichtigsten Ebenen voneinander.
| Tätigkeit | Erforderliche Erlaubnis | Zusätzliche Anforderungen |
|---|---|---|
| Privates Autofahren | Führerschein Klasse B | Keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung |
| Angestellter Taxifahrer | Klasse B plus FzF | Gesundheit, Sehvermögen, Zuverlässigkeit und je nach Ort Fachkunde |
| Selbstfahrender Taxiunternehmer | Klasse B plus FzF | Zusätzlich Taxigenehmigung, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung |
| Taxiunternehmer mit angestellten Fahrern | Taxigenehmigung für den Betrieb | Jeder eingesetzte Fahrer braucht die persönliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung |
Für die Unternehmergenehmigung werden unter anderem Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung geprüft. Die IHK-Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenverkehr ist dabei etwas anderes als der persönliche Führerschein zur Fahrgastbeförderung. Genau diese Verwechslung führt regelmäßig zu falschen Erwartungen.
Diese Fehler können den Start unnötig verzögern
Nur mit dem normalen Führerschein losfahren
Die Klasse B erlaubt das Führen eines Pkw, aber nicht automatisch die entgeltliche Beförderung von Fahrgästen im Taxi. Ohne gültige zusätzliche Erlaubnis darf der Halter den Einsatz als Fahrer nicht einfach anordnen oder zulassen.
Alte Informationen zur Ortskunde übernehmen
Viele ältere Ratgeber sprechen noch von einer umfangreichen Ortskundeprüfung. Diese Darstellung ist für neue Anträge nicht mehr allgemein zutreffend. Entscheidend ist heute, welche Fachkunderegelung die örtliche Behörde tatsächlich anwendet.
Medizinische Nachweise zu früh beschaffen
Wer Gutachten Monate vor dem Antrag erstellen lässt, riskiert, dass sie bei der Einreichung nicht mehr akzeptiert werden. Besser ist es, zuerst die Unterlagenliste der Behörde einzuholen und die Untersuchungen danach zeitlich zu planen.
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Verlängerung auf den letzten Moment verschieben
Die Erlaubnis endet mit dem eingetragenen Ablaufdatum. Eine verspätete Verlängerung kann dazu führen, dass Sie vorübergehend keine Fahrgäste befördern dürfen. Ich empfehle, den Antrag vier bis sechs Wochen vor Ablauf zu stellen, bei langen Wartezeiten entsprechend früher.
Vor dem ersten Dienst zählt die richtige Reihenfolge
Der normale Führerschein ist nur die Grundlage. Für das gewerbliche Taxifahren brauchen Sie zusätzlich die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, gültige medizinische Nachweise und die örtlich geforderten Fachkundeunterlagen. Wer außerdem selbst ein Taxiunternehmen betreiben möchte, muss die persönliche Fahrerlaubnis klar von der unternehmerischen Taxigenehmigung trennen.
Mein praktischer Rat lautet deshalb, zuerst die zuständige Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz zu kontaktieren, die aktuelle Unterlagenliste zu verlangen und erst danach Untersuchungen oder Kurse zu buchen. So vermeiden Sie unnötige Kosten und wissen frühzeitig, ob der geplante Einstieg rechtzeitig möglich ist.