Beim Kauf eines Autos, einem Umzug oder dem Wechsel auf ein Saison- oder E-Kennzeichen stellt sich schnell die Frage, welches Nummernschild tatsächlich gebraucht wird. Ich ordne die aktuellen Entwicklungen ein, erkläre die neuen regionalen Kürzel für 2026 und zeige, wie Zulassung, Wunschkennzeichen, Kosten und i-Kfz in der Praxis funktionieren.
Die wichtigsten Antworten zur Kennzeichenvergabe 2026 auf einen Blick
- MU ist seit dem 19. Januar 2026 für den Landkreis München erhältlich.
- Die geplanten rund 320 zusätzlichen Ortskürzel sind noch nicht automatisch zugelassen.
- Ein normales Kennzeichen kostet bei der Zulassungsstelle meist 30,00 Euro Verwaltungsgebühr.
- Ein Wunschkennzeichen kostet zusätzlich 10,20 Euro, die Reservierung weitere 2,60 Euro.
- Die Online-Zulassung über i-Kfz ist günstiger und kann eine sofortige vorläufige Teilnahme am Straßenverkehr ermöglichen.

Was bei den neuen Kennzeichen 2026 tatsächlich neu ist
Der Begriff „neu“ meint bei deutschen Nummernschildern zwei unterschiedliche Dinge. Einerseits gibt es neue oder reaktivierte Unterscheidungszeichen für Regionen, andererseits werden jedes Jahr neue Schilder für bereits zugelassene Fahrzeugarten ausgegeben. Diese beiden Entwicklungen sollte man nicht verwechseln.
Ein konkretes Beispiel ist MU für den Landkreis München. Das Kürzel ergänzt das bisherige M und kann dort seit dem 19. Januar 2026 bei der Zulassung gewählt werden. Auch ein bestehendes M-Kennzeichen kann auf Wunsch gegen MU ausgetauscht werden. Ich halte diese Lösung für sinnvoll, weil sie den Landkreis entlastet und den Bewohnern eine regionale Option gibt, ohne das gesamte System umzustellen.
Größere Aufmerksamkeit erzeugte der Bundesratsbeschluss vom 6. März 2026. Die Länder bitten darin um eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, damit Städte und Gemeinden leichter eigene Ortskürzel erhalten können. Der Beschluss des Bundesrates ist jedoch noch keine automatische Freigabe neuer Nummernschilder.
Im Gespräch sind ungefähr 320 zusätzliche Kennzeichen für Städte und Gemeinden. Vorgeschlagen wurden beispielsweise ACH für Achim oder ZDF für Zirndorf. Solche Kombinationen bleiben vorerst Vorschläge, solange die Rechtsgrundlage nicht geändert und das jeweilige Kürzel nicht offiziell festgelegt wurde.
Nach dem aktuellen Recht können die Länder zusätzliche Kürzel vor allem beantragen, wenn vorhandene Kombinationen knapp werden oder ein früheres Altkennzeichen wieder eingeführt werden soll. Ein völlig neues Ortskürzel ist grundsätzlich an einen neuen selbstständigen Zulassungsbezirk gebunden. Die aktuelle Fahrzeug-Zulassungsverordnung bestätigt diese Einschränkung.
Welche Kennzeichenarten bei der Zulassung infrage kommen
Das normale Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks und einer individuellen Erkennungsnummer. Insgesamt sind höchstens acht Stellen zulässig. Die Schilder müssen reflektierend sein, der vorgeschriebenen Norm entsprechen und dürfen nicht durch Folien, Glas oder dekorative Abdeckungen verändert werden.
| Kennzeichenart | Geeignet für | Wichtige Einschränkung |
|---|---|---|
| Standardkennzeichen | Die meisten Pkw, Motorräder und Anhänger | Wird regulär von der Zulassungsbehörde zugeteilt |
| Wunschkennzeichen | Eine bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombination | Nur verfügbar, wenn die Kombination frei und zulässig ist |
| Saisonkennzeichen | Fahrzeuge, die nur in bestimmten Monaten genutzt werden | Außerhalb des angegebenen Zeitraums darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen stehen |
| E-Kennzeichen | Bestimmte Elektrofahrzeuge, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge | Die technischen Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden |
| H-Kennzeichen | Historische Fahrzeuge | Mindestens 30 Jahre alt und als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut anerkannt |
| Wechselkennzeichen | Zwei Fahrzeuge derselben zulässigen Fahrzeugklasse | Zur selben Zeit darf nur eines der Fahrzeuge gefahren oder öffentlich abgestellt werden |
Das Wunschkennzeichen ist kein eigener Kennzeichentyp. Es handelt sich lediglich um eine abweichende Erkennungsnummer, die gegen eine zusätzliche Gebühr vergeben wird. Ein regionales Kürzel wie MU kann dabei ebenfalls wie ein Wunschkennzeichen behandelt werden, wenn es nicht das Standardkürzel des Bezirks ist.
Für Kleinkrafträder, Mofas und ähnliche Fahrzeuge gilt ein anderes Verfahren. Sie benötigen kein amtliches Zulassungskennzeichen, sondern ein jährlich wechselndes Versicherungskennzeichen. Im Versicherungsjahr 2026 ist die Schrift schwarz auf weißem Grund. Seit einigen Jahren ist dafür auch eine Klebefolie statt eines Blechschilds möglich. Eine Anmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle ist dafür normalerweise nicht erforderlich.
So beantrage ich ein neues Kennzeichen bei der Zulassung
Bei einer Neuzulassung, Ummeldung oder Kennzeichenänderung prüfe ich zuerst, welcher Vorgang tatsächlich vorliegt. Ein Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk wird anders behandelt als ein Fahrzeug, bei dem nur die Erkennungsnummer geändert werden soll. Diese Unterscheidung wirkt sich auf Unterlagen und Gebühren aus.- Bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Termin vereinbaren oder das i-Kfz-Portal aufrufen.
- Das gewünschte Kürzel und, falls erforderlich, die konkrete Kombination reservieren.
- eVB-Nummer, Ausweisdokument, Zulassungsbescheinigungen und Steuerdaten vorbereiten.
- Bei einem Gebrauchtwagen den gültigen HU-Nachweis und bei einem Neuwagen meist die CoC-Bescheinigung bereithalten.
- Die Kennzeichenschilder prägen lassen und bei der Behörde abstempeln lassen.
- Erst mit vollständig gültigen Schildern und den erforderlichen Nachweisen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Für eine persönliche Zulassung gehören meistens Personalausweis oder Reisepass, eVB-Nummer, SEPA-Lastschriftmandat und Fahrzeugpapiere zu den Kernunterlagen. Bei einer Vertretung kommen Vollmacht und Ausweiskopie hinzu. Fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil II, etwa weil sie noch bei einer Bank oder Leasinggesellschaft liegt, kann der Behördengang scheitern.
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Wann i-Kfz die bessere Wahl ist
Die internetbasierte Zulassung lohnt sich besonders bei einer einfachen Neuzulassung, Wiederzulassung oder Umschreibung. Benötigt werden unter anderem ein Ausweis mit aktivierter Online-Funktion und PIN oder eine alternative BundID, die Sicherheitscodes der Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer, ein SEPA-Mandat und ein geeignetes Fahrzeug.
Nach der automatisierten Prüfung kann ein vorläufiger Zulassungsnachweis ausgedruckt werden. Damit ist die sofortige Fahrt unter den geltenden Bedingungen möglich. Die endgültigen Dokumente und gegebenenfalls Plakettenträger werden anschließend zugeschickt. In der Praxis ist i-Kfz schnell, aber nicht für jeden Sonderfall geeignet. Rote Kennzeichen, komplizierte technische Änderungen oder fehlende Sicherheitscodes führen häufig zurück zur persönlichen Zulassungsstelle.
Was neue Schilder und die Zulassung kosten
Die Gebühren für die Behörde sind gesetzlich geregelt, die Preise für die Herstellung der Schilder legt dagegen der jeweilige Anbieter fest. Deshalb sollte man Verwaltungsgebühr und Prägekosten immer getrennt betrachten.
| Leistung | Gebühr oder Richtwert |
|---|---|
| Zulassung oder Wiederzulassung vor Ort | 30,00 Euro |
| Internetbasierte Zulassung | 12,80 Euro, zuzüglich möglicher kleiner Zusatzkosten |
| Wunschkennzeichen | 10,20 Euro zusätzlich |
| Reservierung einer Kombination | 2,60 Euro |
| Prägung eines normalen Kennzeichenpaares | Meist ungefähr 20 bis 40 Euro |
| Änderung nach Umzug in einen anderen Bezirk mit neuem Kennzeichen | 27,10 Euro Verwaltungsgebühr |
Für ein normales Auto sollte man damit grob 50 bis 70 Euro für Behörde und Kennzeichenschilder einplanen. Mit Wunschkombination, Reservierung, E-Kennzeichen oder zusätzlichen Dokumenten steigt der Betrag. Versicherung, Kfz-Steuer und eine eventuell notwendige Hauptuntersuchung sind darin nicht enthalten.
Meine Empfehlung ist, das Kennzeichen erst zu reservieren und danach die Schilder prägen zu lassen. Wer die Bleche zu früh kauft und anschließend feststellt, dass die Kombination nicht verfügbar ist, zahlt im ungünstigsten Fall doppelt.
Diese Fehler sorgen bei neuen Kennzeichen für Probleme
Der häufigste Irrtum ist die Annahme, dass jedes attraktive Ortskürzel frei gewählt werden kann. Tatsächlich muss der Halter im zuständigen Zulassungsbezirk wohnen oder dort seinen Sitz haben. Ein beliebiges Kennzeichen aus einer anderen Stadt lässt sich nicht einfach bestellen.
Auch bei der Kombination selbst gibt es Grenzen. Die Behörde kann bestimmte Buchstaben- und Zahlenfolgen ablehnen, wenn sie gegen gesetzliche Vorgaben oder die guten Sitten verstoßen. Außerdem darf das Schild nicht so kurz oder ungewöhnlich gestaltet werden, dass es nur durch eine unzulässige Sonderanfertigung am Fahrzeug befestigt werden kann.
Ein weiterer Fehler betrifft Saisonkennzeichen. Der eingetragene Zeitraum gilt nicht nur für das Fahren, sondern grundsätzlich auch für das Abstellen auf öffentlichen Flächen. Wer ein Fahrzeug von April bis Oktober zugelassen hat, darf es im November nicht einfach am Straßenrand stehen lassen.
Beim E-Kennzeichen erwarten manche Halter automatisch finanzielle Vorteile. Das Kennzeichen kann kommunale Sonderrechte ermöglichen, etwa beim Parken, doch Umfang und Voraussetzungen unterscheiden sich vor Ort. Eine automatische Befreiung von allen Kosten oder Verkehrsregeln ist damit nicht verbunden.
Was ich vor dem Termin zur Zulassung noch prüfe
Ich lege alle Dokumente am Vorabend bereit und kontrolliere besonders die Schreibweise von Name, Adresse und Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Bei einem Wunschkennzeichen prüfe ich außerdem, ob die Kombination wirklich reserviert wurde und wie lange die Reservierung im jeweiligen Bezirk gilt.
Wer 2026 ein regionales Kürzel erwartet, sollte zwischen offiziell ausgegebenen Kennzeichen und politischen Vorschlägen unterscheiden. MU ist erhältlich, viele der angekündigten zusätzlichen Ortskürzel für Städte und Gemeinden dagegen erst dann, wenn die Fahrzeug-Zulassungsverordnung geändert und die Kennzeichen offiziell festgelegt wurden.
Für die meisten Halter bleibt der Ablauf unkompliziert: Versicherung bestätigen lassen, Unterlagen vollständig mitnehmen, Kombination reservieren und die Schilder erst nach der behördlichen Zuteilung prägen lassen. So vermeide ich unnötige Kosten und weiß sicher, dass das neue Kennzeichen rechtlich und technisch zum Fahrzeug passt.